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Verwertung von Dashcam-Aufnahmen

30 Juni, 2015

Wie nützlich können Dashcam-Aufnahmen sein? Aufzeichnungen einer im Pkw installierten Dashcam-Kamera

können in einem Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden. Denn Videoaufnahmen, die ohne Kenntnis anderer angefertigt wurden, sind nur ganz ausnahmsweise als Beweismittel zulässig.
Da diese Aufzeichnungen ohne Zustimmung der aufgenommenen Person erfolgt sind, liegt eine Verletzung der informationellen Selbstbestimmung und eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild vor. Dies schließt es aus, die Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel zuzulassen. jlp

Landgericht Heilbronn, Az.: I 3 19/14

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