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Auto-Urlaub: Verbandskasten- und Warnwestenpflicht

25 Juni, 2015

Seit 2014 schreibt die StVZO die Warnwestenpflicht sowie seit 2015 den Inhalt der Verbandskästen vor.

Mindestens 1.000 verschiedene Dinge schwirren jedem wohl Autofahrer vor dem Urlaub mit der Familie durch den Kopf: angefangen beim Gepäck, dem Schminkkoffer der Gattin, den Kreditkarten oder der Sonnencreme. Zwei Dinge stehen auf der Prioritätenliste bei vielen eher weiter unten, dabei können gerade sie lebenswichtig ein: der Verbandskasten und die Warnweste. Seit 2014 schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) neben der Mitführungspflicht für Erste-Hilfe-Material auch genormte Warnwesten vor.
Warum wurde die Regelung neu gefasst? Um den Inhalt des Verbandskastens den aktuellsten notfallmedizinischen Erkenntnissen anzupassen. Und was muss alles in den Verbandskasten? Neu gehören seitdem zur verbindlichen Bestandteilliste des Verbandskastens: ein 14-teiliges Pflasterset (mit gebrauchsfertigen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden), zwei Hautreinigungstücher (einzeln verpackt) zur Reinigung unverletzter Hautpartien und ein Verbandpäckchen in Kindergröße.
Trotz aller Urlaubs-Euphorie empfiehlt sich auch ein kurzer Blick auf das Verfalldatum. Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Alle abgelaufenen Produkte im Verbandkasten sollten deshalb rechtzeitig ersetzt werden, raten die Experten des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). Denn Staub, lange Aufbewahrungszeiten, extreme Temperaturen oder unsachgemäße Lagerung können die Klebestellen der Verpackungen im wahrsten Wortsinn "mürbe machen".
Das Mitführen eines Pkw-Verbandskastens ist nicht nur in Deutschland, sondern in zahlreichen europäischen Ländern Pflicht. Wer im Urlaubsland mit einem Mietfahrzeug unterwegs ist, sollte bei der Übernahme deshalb auch auf einen vollständigen und funktionstüchtigen Verbandskasten achten oder das eigene Erste-Hilfe-Produkt mitbringen.
Und wie sehen die Regeln bei den Warnwesten aus? Zulässig sind Westen in den Farben Rot, Gelb oder Orange, die einer der beiden Prüfnormen DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013 entsprechen müssen. Die gesetzliche Mitführungspflicht ist auf eine Weste beschränkt - allerdings ist es laut BVMed sinnvoll, für jeden Mitfahrer eine Weste vorzusehen. Für Kinder und Jugendliche sind Westen in kleineren Größen erhältlich. Eine Warnweste sollte stets nach einer Panne oder einem Unfall getragen werden, um für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu sein. Wo sollten Warnwesten und Verbandskästen im Auto liegen? Die Experten des BVMed raten dazu, diese wichtigen Utensilien nicht unter Koffern und Taschen zu verstauen. Gute Aufbewahrungsorte sind hingegen Handschuhfach, Türfächer oder der Platz unter dem Beifahrersitz. Na dann: Ab in den Urlaub. mid/rlo
Bildunterschrift: mid Düsseldorf - Trotz aller Urlaubs-Euphorie: Neben dem vielen Gepäck gehören auch immer ein Verbandskasten und Warnwesten mit ins Auto.

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