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Urteil: Kfz Reparatur nach Sachverständigengutachten

20 April, 2015

Aktuelles Urteil vom Landgericht Saarbrücken bezüglich Sachverständigengutachten und Kfz Reparatur: Lässt der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nach den Vorgaben eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens

reparieren, darf er im Regelfall auf das von ihm eingeholte Gutachten vertrauen, auch wenn ihm der Schädiger vor Reparaturbeginn ein Gegengutachten zugeleitet hat, das eine wirtschaftlichere Reparaturweise aufzeigt. jlp

Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 199/14

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