Alkoholverbot für Fahranfänger tritt ab dem 1. August in Kraft
31 Juli, 2007
Ab dem 1. August ist für Fahranfängerinnen und Fahranfänger Alkohol am Steuer absolut tabu. Am 1. August tritt das von Bundesminister Wolfgang Tiefensee vorgesehene und von Bundestag und Bundesrat einvernehmlich beschlossene Alkoholverbot für junge Fahrer und Fahranfänger in Kraft.
Das Alkoholverbot gilt für all diejenigen, die noch in der (regelmäßig) zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Verstöße gegen das Verbot f?hren im Regelfall zu einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro und zu zwei Punkten im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, verl?ngert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet.
Bei der Verkehrssicherheit setzt Bundesverkehrsminister Tiefensee auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion. Alkohol im Stra?enverkehr ist oft eine der Hauptunfallursachen. Bei jungen Fahranf?ngern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erh?htes Unfallrisiko.
Bei der Verkehrssicherheit setzt Bundesverkehrsminister Tiefensee auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion. Alkohol im Stra?enverkehr ist oft eine der Hauptunfallursachen. Bei jungen Fahranf?ngern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erh?htes Unfallrisiko.
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