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Neues Elektromobilitätsgesetz: Sonderrechte für Elektroautos

09 März, 2015

Das neue Elektromobilitätsgesetz mit Sonderrechte für Elektroautos auf Busspuren und Parkplätzen ist für Wissmann zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Aber:

Beschaffungs-Initiative für E-Autos gefordert
Gerade einmal 13 118 Elektroautos wurden im Jahr 2014 zugelassen, damit machen sie nur 0,4 Prozent des Gesamtmarkts aus. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) "Leitanbieter" in Sachen E-Mobilität ist, ein mickriges Ergebnis. VDA-Chef Matthias Wissmann fordert deshalb bessere Abschreibungsmöglichen für elektrische Firmenwagen und eine öffentliche Beschaffungsinitiative.
Für Wissmann ist das neue Elektromobilitätsgesetz mit Sonderrechten auf Busspuren und Parkplätzen zwar ein Schritt in die richtige Richtung.
Aber: "Damit die Elektromobilität richtig Fahrt aufnimmt, müssen rasch weitere Maßnahmen folgen", so der VDA-Chef. Er setzt auf "öffentliche Markteinführungs-Impulse". Die Öffentliche Hand und private Unternehmen sollten bei der Ausstattung ihrer Firmenwagen-Flotten mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu seien intelligente Abschreibungsmöglichkeiten nötig.
Konkret folgt Wissmann der Empfehlung der Nationalen Plattform Elektromobilität: Die Kosten für E-Fahrzeuge sollten im ersten Jahr zu 50 Prozent von der Steuer absetzbar sein.
Entscheidender Vorteil der Abschreibungsmodelle laut des VDA-Chefs: "Sie sind für den Staat auf lange Sicht ohne Einnahmeausfall. Hier sollte die Politik zuerst ansetzen." Vor allem im gewerblichen Bereich, der rund 60 Prozent des Neuwagenmarktes ausmache, könnten Elektroautos besonders sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt werden. mid/rhu

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