Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel?
11 Februar, 2015
Besteht eine Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel? Dürfen Beifahrer Verkehrsschilder missachten? Bei- oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich
nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten, da er zu diesem Zeitpunkt kein Verkehrsteilnehmer gewesen ist. Auch nach einem Fahrerwechsel trifft ihn regelmäßig keine Pflicht, sich nach einem durch eine vorherige Beschilderung angeordnetem Überholverbot zu erkundigen.
Für eine solche Verpflichtung gibt es keine Rechtsgrundlage.
Das Oberlandesgericht hob daher das Urteil des Amtsgerichts auf. Nunmehr muss das Amtsgericht erneut prüfen, ob sich der Fahrzeugführer einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hat. jlp
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 1 RBs 89/14
Für eine solche Verpflichtung gibt es keine Rechtsgrundlage.
Das Oberlandesgericht hob daher das Urteil des Amtsgerichts auf. Nunmehr muss das Amtsgericht erneut prüfen, ob sich der Fahrzeugführer einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hat. jlp
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 1 RBs 89/14
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