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Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel?

11 Februar, 2015

Besteht eine Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel? Dürfen Beifahrer Verkehrsschilder missachten? Bei- oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich

nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten, da er zu diesem Zeitpunkt kein Verkehrsteilnehmer gewesen ist. Auch nach einem Fahrerwechsel trifft ihn regelmäßig keine Pflicht, sich nach einem durch eine vorherige Beschilderung angeordnetem Überholverbot zu erkundigen.

Für eine solche Verpflichtung gibt es keine Rechtsgrundlage.

Das Oberlandesgericht hob daher das Urteil des Amtsgerichts auf. Nunmehr muss das Amtsgericht erneut prüfen, ob sich der Fahrzeugführer einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hat. jlp

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 1 RBs 89/14

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