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Urteil Fahrtenbuch: Zulässige Fahrtenbuchauflage

02 Februar, 2015

Aktuelles Gerichtsurteil zur Fahrtenbuchauflage: Ein Fahrzeughalter, dessen Pkw geblitzt wurde, weil die

zulässige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h überschritten wurde, kann auch dann mit einer Fahrtenbuchauflage belegt werden, wenn sich der Fahrzeugführer nicht feststellen lässt und wenn der Fahrzeughalter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.

In einem solchen Fall erfolgt durch die Fahrtenbuchauflage keine Bestrafung, denn die Fahrtenbuchauflage dient alleine der vorbeugenden Gefahrenabwehr. jlp

Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 4 K 215/14.KO

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