Aktuelle Auto News
 



Fahrzeugstilllegung wegen Adressänderung

01 Februar, 2015

Dies ist bei einer Fahrzeugstilllegung wegen einer Adressänderung zu beachten: Fahrzeughalter, die ihre

Adresse ändern, sind zugleich auch verpflichtet, die neue Halteranschrift in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn der Umzug "nur" innerhalb des Zulassungsbezirks erfolgte. Diese Pflicht bedeutet aber noch nicht gleich, dass dem Fahrzeughalter der Fahrzeugbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr zu untersagen ist.

Vielmehr hat die Zulassungsbehörde das ihr zustehende Ermessen pflichtgemäß auszuüben und die Notwendigkeit einer Betriebsuntersagung im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu überprüfen sowie entsprechend zu begründen. jlp

Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 10 K 985/12

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights