Unfall im Ausland: Was tun, wenn es gekracht hat?
26 Juli, 2007
Ein Unfall ist schnell passiert. Im Ausland kommen zu den ?blichen Unannehmlichkeiten auch noch Sprachprobleme und ein fremdes Rechtssystem. Marc Wirtz, Rechtsanwalt, r?t: Polizei verst?ndigen, Unfallort dokumentieren und die Angaben des Gegners notieren.
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Viele machen sich mit dem Auto auf den Weg in die wohlverdienten Ferien. Die Urlaubsfreude kann aber schnell getr?bt werden, wenn es zu einem Unfall kommt. Knapp 150.000 Deutsche sind jedes Jahr unverschuldet in einen Unfall im Ausland verwickelt. Die fremde Sprache und das unbekannte Rechtsverst?ndnis macht die Unsicherheit bei den Autofahrern noch gr??er.
Vor Ort Unfall dokumentieren
Generell gelten bei einem Crash im Urlaub erst einmal dieselben Regeln wie im Inland: Ruhe bewahren, die Unfallstelle absichern und wenn n?tig Erste Hilfe leisten. Marc Wirtz, Rechtsanwalt der K?lner Kanzlei Br?ssow & Petri erkl?rt: „Im Ausland sollte man zudem immer die Polizei verst?ndigen. Das Unfallprotokoll ist die optimale Basis, um sp?ter mit den Versicherungen zu kommunizieren.“ Unentbehrlich ist auch das Europ?ische Unfallprotokoll. Dieses gibt es in allen EU-Sprachen und kann so gemeinsam mit dem Unfallgegner ausgef?llt werden. „Am besten besorgt man sich dieses Protokoll vor der Reise bei seiner Versicherung in seiner Sprache und der des Urlaubslandes. Es kann auch kostenlos im Internet beim ADAC heruntergeladen werden“, so Wirtz. Wichtig ist vor allen Dingen die Feststellung der pers?nlichen Daten des Fahrers oder Fahrzeughalters. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Autofahrer zudem die Gr?ne Versicherungskarte besorgen, die als Nachweis f?r den Versicherungsschutz gilt und die Regulierung des Unfalls erheblich vereinfacht.
Sinnvoll ist auch eine Fotokamera im Gep?ck. Der Unfallort sollte aus allen Perspektiven genau dokumentiert werden. Wirtz erl?utert: „Verkehrszeichen wie Ampeln, Schilder oder Haltelinien sollten fotografiert werden. Auch die Spuren des Unfalls, egal ob Bremsspuren oder der Fahrzeugschaden, k?nnen im Nachhinein wichtig sein.“
Bei Fremdverschulden l?sst man ein Sachverst?ndigengutachten einer Werkstatt vor Ort erstellen. Auch die Reparatur des Wagens sollte man im Reiseland vornehmen lassen. Zum einen ?bernehmen die Versicherungen die Kosten nur zu dem orts?blichen Satz, zum anderen ist es nicht empfehlenswert, mit einem Schaden zur?ck bis Deutschland zu fahren. ?hnliches gilt auch bei Personensch?den: Unmittelbar nach dem Unfall sollte der Verletzte zum Arzt gehen und sich ein Attest ?ber die Verletzungen ausstellen lassen.
Wieder zu Hause: Schadenregulierer des Reiselandes hilft weiter
Zu Hause wieder angekommen ist der Schadenregulierungsbeauftragte des Urlaubslandes der erste Ansprechpartner. Alle EU-L?nder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz haben diesen Vermittler in Deutschland abgestellt. Den passenden Ansprechpartner nennt der Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer 0180 / 25 0 26. Wenn nach drei Monaten noch keine Entsch?digung stattgefunden hat, sollte sich der Fahrer an die Entsch?digungsstelle, Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg, wenden. „Falls es hart auf hart und zu einer Klage kommt, ist der Gerichtsstand im Unfallland. Man sollte sich diesen Schritt also genauestens ?berlegen und vorab Rat bei einem Rechtsanwalt einholen,“ empfiehlt Marc Wirtz.
www.anwaltkanzlei.de
Vor Ort Unfall dokumentieren
Generell gelten bei einem Crash im Urlaub erst einmal dieselben Regeln wie im Inland: Ruhe bewahren, die Unfallstelle absichern und wenn n?tig Erste Hilfe leisten. Marc Wirtz, Rechtsanwalt der K?lner Kanzlei Br?ssow & Petri erkl?rt: „Im Ausland sollte man zudem immer die Polizei verst?ndigen. Das Unfallprotokoll ist die optimale Basis, um sp?ter mit den Versicherungen zu kommunizieren.“ Unentbehrlich ist auch das Europ?ische Unfallprotokoll. Dieses gibt es in allen EU-Sprachen und kann so gemeinsam mit dem Unfallgegner ausgef?llt werden. „Am besten besorgt man sich dieses Protokoll vor der Reise bei seiner Versicherung in seiner Sprache und der des Urlaubslandes. Es kann auch kostenlos im Internet beim ADAC heruntergeladen werden“, so Wirtz. Wichtig ist vor allen Dingen die Feststellung der pers?nlichen Daten des Fahrers oder Fahrzeughalters. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Autofahrer zudem die Gr?ne Versicherungskarte besorgen, die als Nachweis f?r den Versicherungsschutz gilt und die Regulierung des Unfalls erheblich vereinfacht.
Sinnvoll ist auch eine Fotokamera im Gep?ck. Der Unfallort sollte aus allen Perspektiven genau dokumentiert werden. Wirtz erl?utert: „Verkehrszeichen wie Ampeln, Schilder oder Haltelinien sollten fotografiert werden. Auch die Spuren des Unfalls, egal ob Bremsspuren oder der Fahrzeugschaden, k?nnen im Nachhinein wichtig sein.“
Bei Fremdverschulden l?sst man ein Sachverst?ndigengutachten einer Werkstatt vor Ort erstellen. Auch die Reparatur des Wagens sollte man im Reiseland vornehmen lassen. Zum einen ?bernehmen die Versicherungen die Kosten nur zu dem orts?blichen Satz, zum anderen ist es nicht empfehlenswert, mit einem Schaden zur?ck bis Deutschland zu fahren. ?hnliches gilt auch bei Personensch?den: Unmittelbar nach dem Unfall sollte der Verletzte zum Arzt gehen und sich ein Attest ?ber die Verletzungen ausstellen lassen.
Wieder zu Hause: Schadenregulierer des Reiselandes hilft weiter
Zu Hause wieder angekommen ist der Schadenregulierungsbeauftragte des Urlaubslandes der erste Ansprechpartner. Alle EU-L?nder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz haben diesen Vermittler in Deutschland abgestellt. Den passenden Ansprechpartner nennt der Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer 0180 / 25 0 26. Wenn nach drei Monaten noch keine Entsch?digung stattgefunden hat, sollte sich der Fahrer an die Entsch?digungsstelle, Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg, wenden. „Falls es hart auf hart und zu einer Klage kommt, ist der Gerichtsstand im Unfallland. Man sollte sich diesen Schritt also genauestens ?berlegen und vorab Rat bei einem Rechtsanwalt einholen,“ empfiehlt Marc Wirtz.
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