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Gerichtsurteil - Vertrauen in die Bahnschranke

27 Dezember, 2014

Wenn eine Bahnschranke geöffnet ist, darf der Kraftfahrer darauf vertrauen, dass kein Zug kommt, und kann

sich dem Bahnübergang mit der allgemein für die benutzte Straße zugelassenen Höchstgeschwindigkeit nähern. In einer solchen Situation kann dem Kraftfahrer kein Vorwurf gemacht werden. jlp

Landgericht Detmold, Az.: 12 O 210/12

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