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Enge Piste: Immer Ärger mit dem Streifschaden

21 Dezember, 2014

Wer ist schuld, wenn es auf einer engen Straße zu einem unerwünschten Kontakt zwischen zwei Autos kommt?

Eine Frage, die sich vermeintlich ganz einfach beantworten lässt. Tatsächlich ist es aber gar nicht einfach - denn nicht immer gibt es einen Alleinschuldigen.
Der zugrunde liegende Fall:
Auf einer nur 4,65 Meter breiten Landstraße streiften sich zwei Autos im Gegenverkehr. Der spätere Kläger fuhr laut Gutachter zwischen 75 km/h und 81 km/h, sein Unfallgegner konstant 81 km/h. Weil keiner der beiden Fahrer die Schuld auf sich nahm, landete der Streifschaden vor Gericht.
Das Oberlandesgericht München sprach, so die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline, dem Kläger 70 Prozent der Schuld zu. Begründung: Er hätte weiter rechts fahren müssen, da Teile seines Fahrzeugs auf die Gegenfahrbahn ragten. Aber auch der Fahrer, dessen Auto nur auf der eigenen Spur unterwegs war, ist dran: Er muss 30 Prozent der Kosten für die Fahrzeugschäden übernehmen.
Die Richter hatten ihm angekreidet, dass er nicht am äußersten rechten Fahrbahnrad gefahren war: Er hätte noch 40 Zentimeter weiter rechts fahren können, so wäre die Kollision zu vermeiden gewesen. Hätte er sich 15 Zentimeter weiter rechts gehalten, wäre es nur zu einem Kontakt der Außenspiegel gekommen.
Rechtsanwalt Frank Böckhaus kommentiert das Urteil so: "Auch wenn man seine Fahrbahnhälfte nicht überschreitet, muss so gefahren werden, dass entgegenkommende Fahrzeuge nicht gefährdet werden. Nur auf seiner Fahrspur zu fahren, das befreit einen also nicht zwingend von einer Teilschuld." (Az. 10 U 4173/13) mid/rhu

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