Aktuelle Auto News
 



Autoführerschein-Entzug von Radfahrern

21 November, 2014

Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit verehrenden Folgen: Wann droht der Autoführerschein-Entzug? Wer mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad aufgegriffen wird und nicht rechtzeitig ein

.

medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegt, dem kann auch der Autoführerschein entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt betont und dabei den Eilantrag eines Betroffenen abgelehnt (Az. 3 L 636/14).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte die Polizei einen Fahrradfahrer mit 1,73 Promille im Blut erwischt. Daher wurde dieser zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt sowie von der Verkehrsbehörde verpflichtet, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen. Da er der Untersuchung nicht nachkam, hatte die Behörde dem Verkehrssünder nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen, sondern ihm ebenso das Fahrradfahren untersagt.

Dagegen legte der Betroffene Widerspruch ein. Seine Trunkenheitsfahrt hatte er schließlich mit dem Fahrrad unternommen und war mit dem Auto bisher stets unbescholten unterwegs gewesen. Außerdem existiere seiner Ansicht nach keine Rechtsgrundlage für ein Verbot des Fahrradfahrens.

Das Verwaltungsgericht Neustadt aber lehnte seinen Eilantrag gegen den Behördenbescheid ab. Eine Blutalkoholkonzentration über 1,6 Promille lasse darauf schließen, dass der Betroffene häufiger viel Alkohol konsumiert. Die Führerscheinbehörde tat also Recht daran, ihm aufzuerlegen, mit einer MPU seine Verkehrstauglichkeit prüfen zu lassen. Ebenso konnte sie ihm die Fahrerlaubnis entziehen, als er dem nicht nachkam - so das Gericht.

"Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, der könne ebenso hemmungslos betrunken Auto fahren und ist damit als Verkehrsteilnehmer gänzlich ungeeignet", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Argumentation des Gerichts. Zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dürfe daher der Betroffene nach einer Trunkenheitsfahrt ohne die MPU gar nicht mehr fahren - egal mit welchem Gefährt. www.deutsche-anwaltshotline.de D-AH/mc

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights