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Schadenminderungspflicht: Der zu teure Mietwagen

02 Oktober, 2014

Kann ein Unfallgeschädigter einen Mietwagen verlangen, muss er die verschiedenen Tarife prüfen und den günstigsten wählen, sonst verstößt er gegen seine Schadenminderungspflicht. Die Mietwagentarife können

telefonisch nach einem Blick in die "Gelben Seiten" bei den verschiedenen Firmen erfragt werden oder im Internet leicht recherchiert werden. Der entsprechende zeitliche Aufwand kann vom Geschädigten durchaus erwartet und verlangt werden. jlp

Amtsgericht München, Az.: 343 C 8764/13

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