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Tempo 30 auf Landstraßen

17 September, 2014

Eine Gemeinde ordnete auf einer Landesstraße eine Tempo 30 Zone an, was eine Straßennutzerin gar nicht gefiel. Sie fühlte sich durch diese Geschwindigkeitsbeschränkung tagtäglich beeinträchtigt und erhob gegen diese Anordnung im Wege des Eilrechtsschutzes Klage. Ihre Klage hatte
.

auch Erfolg.
Bei der besagten Straße handelt es sich nämlich nicht um eine Gemeindestraße, sondern um eine Landesstraße. Die Straßenverkehrsordnung verbietet es aber, Tempo 30-Zonen auf Landesstraßen als Straßen des überörtlichen Verkehrs zu erstrecken. Die Gemeinde wurde daher verpflichtet, die Tempo 30-Zone wieder aufzuheben. jlp

Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 5 L 615/14.KO

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