Beförderungspflicht Taxi: Hunde dürfen mit
14 September, 2014
Auch von einem Taxifahrer kann erwartet werden, dass er Kenntnis von der Beförderungspflicht von Fahrgästen mit Hunden hat. Diese Beförderungspflicht ist verletzt, wenn der Taxifahrer eine Beförderung von
Fahrgästen mit Hunden ablehnt, obwohl eine Durchführung des Fahrauftrags objektiv möglich ist.
Ein Taxifahrer, der die Beförderung der Fahrgäste mit einem Hund verweigert, begeht eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine spürbare Geldbuße auch bei einem Erstverstoß rechtfertigt. jlp
Amtsgericht Hamburg, Az.: 234 OWi 163/13
Ein Taxifahrer, der die Beförderung der Fahrgäste mit einem Hund verweigert, begeht eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine spürbare Geldbuße auch bei einem Erstverstoß rechtfertigt. jlp
Amtsgericht Hamburg, Az.: 234 OWi 163/13
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