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Beilackierung: Kfz-Branche streitet um Lackierkosten

01 September, 2014

Wie hoch dürfen die Lackierkosten nach einem Unfall sein? Der Streit um die Notwendigkeit der Beilackierung nach einem Kfz-Unfallschaden wird schärfer.

Vor dem Hintergrund stark steigender Unfallkosten wird darüber diskutiert, ob die zum Ausgleich der Farbunterschiede aufgetragene Lackierung überhaupt notwendig ist und ob dies unbedingt der Kfz-Sachverständige zu beurteilen hat.
Dabei geht es um rechtliche Grundsätze des Schadenersatzes, Honorare, Arbeitskosten und Versicherungsleistungen; und deshalb reagiert die Auto-Reparaturbranche aufgeschreckt. Alle entscheidenden Verbände im Kraftfahrzeug-Gewerbe haben sich mit "Unverständnis und Empörung" zu Wort gemeldet: Denn das Allianz-Zentrum für Technik (AZT) will offenbar die Kraftfahrzeugsachverständigen künftig nicht mehr darüber entscheiden lassen, ob bei einem Unfallwagen die Beilackierung unumgänglich ist. Nach den Vorschlägen des AZT soll diese Lackierung während der Arbeit vom Meister in der Werkstatt entschieden werden.
Dadurch werden aber auch fiktive Abrechnungen um die Verlaufs- oder Beilackierung vermindert, denn dann könnten diese Kosten den Geschädigten nicht mehr erstattet werden. Diese verzichten gegenwärtig mitunter auf die vom Sachverständigen als notwendig eingestufte Beilackierung und nehmen dafür die Versicherungsleistung selbst in Anspruch. In der Branche wird das AZT nun der Beihilfe zur Verringerung des Schadenersatzes und zur Abwertung des Kfz-Sachverständigen verdächtigt. mid/wp

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