Aktuelle Auto News
 



LKW Maut 2015: Neue Lkw Mautsätze, neue Mautklassen

30 Juli, 2014

Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes - Neue Lkw Mautsätze und neue Lkw Mautklassen zum 01. Januar 2015 bei der streckenbezogenen Lkw Maut: Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf

zur Änderung der Lkw-Mautsätze beschlossen.
Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden die geltenden Mautsätze bei der streckenbezogenen Lkw-Maut zum 01. Januar 2015 geändert. Nach EU-Recht müssen sich die gewogenen durchschnittlichen Gebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Durch so genannte "Wegekostengutachten" werden diese Kosten in regelmäßigen Abständen ermittelt. Im März wurde das neue Wegekostengutachten vorgestellt. Das vorliegende Gesetz passt die Mautsätze an die Ergebnisse dieses Gutachtens an.
Alexander Dobrindt:
"Die Lkw-Maut leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung unserer Straßeninfrastruktur. Mit einheitlichen Mautsätzen für Autobahnen und bemautete vierspurige Bundesstraßen vermeiden wir unnötige Bürokratie und halten das Mautsystem praxisnah. Mit einer eigener Kategorie für besonders umweltfreundliche Euro VI-Lkw fördern wir umweltfreundlichen Straßengüterverkehr."
Für Bundesautobahnen und vierspurige, bemautete Bundesstraßen wird ein gemittelter, durchschnittlicher Mautsatz eingeführt. Die EU-Kommission hat gegen dieses Vorgehen keine Einwände erhoben. Die besonders schadstoffarmen Euro VI-Lkw bekommen eine eigene günstigste Mautkategorie.
Die Kosten der Luftverschmutzung werden in Zukunft angelastet. Insgesamt ergeben sich durch das Wegekostengutachten geringere Mautsätze als bisher. Wesentliche Ursache ist das deutlich gesunkene Zinsniveau. Das Wegekostengutachten enthält auch Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung, die seit einer Änderung des EU-Rechts im Jahr 2011 als Kosten mit berechnet werden können.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
www.bmvi.de

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights