Aktuelle Auto News
 



Warnwestenpflicht in Deutschland: Warnweste nicht nur mitführen, auch tragen

30 Juni, 2014

Ab morgen, den 01. Juli 2014, besteht in Deutschland die Warnwestenpflicht. Die Pflicht zur Mitnahme von

Warnwesten im Auto erstreckt sich auch darauf, die Westen beim Verlassen des Autos aus Anlass einer Panne oder eines Unfalls anzulegen. Der ACE Auto Club Europa wies auf die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, § 15) hin, wonach vorgeschriebene Sicherungsmittel verwendet werden müssen. ACE-Verkehrsrechtsexpertin Yasmin Domé sagte: „Zu diesen Sicherungsmitteln gehört nicht nur beispielsweise das Warndreieck, sondern auch die Warnweste“. Meldungen, denen zu Folge es in Deutschland lediglich eine Pflicht zum Mitführen der Westen gäbe, seien eindeutig falsch, betonte Domé.

Wer vom 1. Juli an gegen die neue Warnwestenvorschrift verstößt, muss laut ACE mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Die Warnweste muss der europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen.
ACE Auto Club Europa e.V., www.ace-online.de

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights