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Ferienreiseverordnung: Samstags-, Sonn-, Feiertagsfahrverbot für LKW

28 Juni, 2014

Ferienreiseverordnung vom 1. Juli bis zum 31. August 2014: Das Samstags- sowie das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen wird von der Polizei streng überwacht werden, so dass die Autobahnen an Ferienwochenenden möglichst Brummi frei sind. An Samstagen zwischen dem 1. Juli und

dem 31. August 2014 gilt das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verhängte Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger. Ziel ist ein flüssigerer Ferienreiseverkehr im Sommer.
Dobrindt:
"An Samstagen in den Sommerferien gilt: die Autobahnen und Bundesstraßen der Hauptreiserouten bleiben brummifrei. Das bedeutet: weniger Stau, mehr Platz für Pkw und ein stressfreier Urlaubsbeginn.“ Auf hoch belasteten Strecken, die von den Ländern ausgewählt wurden, dürfen Transporte zwischen 07:00 und 20:00 Uhr nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Damit wird das für das gesamte Jahr bestehende Sonn- und Feiertagsfahrverbot ergänzt. Die Länder wurden zudem gebeten, mit weiteren gezielten Maßnahmen Staus zu vermeiden. Straßenbauarbeiten sollen zeitlich gestrafft werden.
Baustellen sollen nur im unbedingt notwendigen zeitlichen Umfang sowie in einem für den Ferienverkehr verträglichen Rahmen eingerichtet werden. Bedarfsumleitungsstrecken sollen freigehalten werden. Im Juli und August sollen auf diesen keine Baustellen eingerichtet werden.
Erlaubnis- und genehmigungspflichtige Transporte sollen im Juli und August möglichst nur von 22 bis 6 Uhr erlaubt werden. Transporte außerhalb der Nachtstunden sollen nur in besonders dringenden Fällen zugelassen werden. Das Samstags- sowie das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen soll von der Polizei streng überwacht werden. Verstöße werden mit bis zu 150 Euro geahndet.
Die Vorschriften für Ausnahmen von diesem Verbot sollen restriktiv angewendet werden. Die Länder sollen für einen schnellen, lückenlosen Verkehrswarndienst sorgen und länderübergreifend im Verkehrsfunk auf Ausweichstrecken für stauanfällige Strecken hinweisen. Fahrzeuge der Bundeswehr sollen die Hauptreisestrecken nur befahren dürfen, sofern deren Einsatz dringend erforderlich ist. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin www.bmvi.de

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