Dienstwagenregelung - Dienstwagen für private Zwecke
24 April, 2014
Gerichtsurteil zum Thema Dienstwagenregelung - Ein Dienstwagen kann teuer werden. Ein Dienstwagen ist eine
schöne Sache. Er kann aber auch zum Streitobjekt werden. Denn wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, so erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen. Und zwar in dem Umfang, in dem dieser Dienstwagen eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw einspart, sagen die ARAG-Experten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 2 UF 216/12).
Im verhandelten Fall stritten zwei getrennt lebende Eheleute über Trennungsunterhalt. Dem unterhaltspflichtigen Ehemann steht ein von seinem Arbeitgeber finanziertes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dieses setzt der Ehemann unter anderem zum Besuch der bei der Ehefrau lebenden Tochter ein. Das Fahrzeug wird mit einem Betrag von 236 Euro brutto auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen des Ehemanns einkommenserhöhend aufgeführt und dann als Nettobetrag vom Gesamtbruttoeinkommen abgezogen. Der Ehemann meint nun, dass ein Pkw-Vorteil bei der Berechnung des ihm monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens nicht zu berücksichtigen sei. Das Gericht sieht den Pkw jedoch als einen monatlichen Nutzungsvorteil, der beim unterhaltspflichtigen Einkommen durchaus zu berücksichtigen sei. mid/rlo
Diese Berichte könnten Sie auch interessieren:
Neue Spesensätze
Neue Bußgelder und Punkte ab Mai 2014
Im verhandelten Fall stritten zwei getrennt lebende Eheleute über Trennungsunterhalt. Dem unterhaltspflichtigen Ehemann steht ein von seinem Arbeitgeber finanziertes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dieses setzt der Ehemann unter anderem zum Besuch der bei der Ehefrau lebenden Tochter ein. Das Fahrzeug wird mit einem Betrag von 236 Euro brutto auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen des Ehemanns einkommenserhöhend aufgeführt und dann als Nettobetrag vom Gesamtbruttoeinkommen abgezogen. Der Ehemann meint nun, dass ein Pkw-Vorteil bei der Berechnung des ihm monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens nicht zu berücksichtigen sei. Das Gericht sieht den Pkw jedoch als einen monatlichen Nutzungsvorteil, der beim unterhaltspflichtigen Einkommen durchaus zu berücksichtigen sei. mid/rlo
Diese Berichte könnten Sie auch interessieren:
Neue Spesensätze
Neue Bußgelder und Punkte ab Mai 2014
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.