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Wartepflicht - Verkehrsunfall an einer Engstelle

15 April, 2014

Ein Kraftfahrer hat eine Wartepflicht, wenn er beim Passieren einer Engstelle die Gegenfahrbahn mitbenutzten muss.

Kann bei einer Kollision in einer Engstelle ein Verschulden eines der Unfallbeteiligten nicht festgestellt werden, so kommt nur eine jeweils hälftige Haftung in Betracht. jlp

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 405/12

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