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Fahrerlaubnisentzug - Wohnungsdurchsuchung erlaubt?

15 April, 2014

Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man beim Fahrerlaubnisentzug den Führerschein nicht unverzüglich abgibt?

Keine Wohnungsdurchsuchung wegen Entzug der Fahrerlaubnis
Richter: Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wiegt schwerer

Gibt jemand nicht unverzüglich den Führerschein ab, nachdem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, so rechtfertigt das keine Wohnungsdurchsuchung. Das hat das Amtsgericht Elmshorn beschlossen (Az. 52 II 12/13), auch wenn andere Gerichte dies durchaus anders sehen.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wurde ein Autofahrer im Rausch mehrerer Drogen aufgegriffen und verlor deshalb seine Fahrerlaubnis. Zum Zeitpunkt der Kontrolle hatte er den Führerschein nicht bei sich. Daher forderte ihn die Straßenverkehrsbehörde auf, den Führerschein binnen drei Tagen abzugeben. Dem kam er aber nicht nach und hielt die Behörde zunächst damit hin, dass das Dokument in seinem Fitnessstudio noch als Pfand hinterlegt sei. Als aber Ermittlungen diesen Vorwand als unwahr entlarvten, behauptete der Drogenkonsument, seinen Führerschein verloren zu haben. Daher vermuteten die Beamten, dass auch das gelogen sei und er ihn sehr wohl noch besitzt. Die Behörde beantragte daher beim hiesigen Gericht einen Durchsuchungsbeschluss.

Das Amtsgericht Elmshorn lehnte jedoch den Antrag auf Wohnungsdurchsuchung ab. Der Betroffene habe zwar nach aller Wahrscheinlichkeit seinen Führerschein noch. Jedoch sei ebenso die Gefahr gering, dass er damit weiterhin Auto fährt. Andere Gerichte jedoch sind vom Gegenteil überzeugt: "Weil jemand weiterhin ungehindert am Straßenverkehr teilnehmen kann, hielt etwa das Verwaltungsgericht Augsburg in solch einem Fall eine Wohnungsdurchsuchung durchaus für angebracht", berichtet Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke (VG Augsburg vom 01.03.2012, Au 7 V 12.271).

Dem widerspricht das Amtsgericht hier, da sich die Überprüfungspraxis der Polizei geändert haben soll. Die Fahrerlaubnis werde nämlich bei nahezu jeder Verkehrskontrolle geprüft, sodass der ihr Verlust trotz Führerscheinbesitzes sofort bemerkt werden würde. Eine Wohnungsdurchsuchung, nur um den Führerschein sicherzustellen, sei daher in diesem Fall nicht verhältnismäßig. D-AH/mc www.deutsche-anwaltshotline.de

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