Abgasuntersuchungen: Zweistufiges AU-Verfahren bleibt
25 März, 2014
Ansage aus Brüssel zur Abgasuntersuchung: Planungssicherheit ist auch in der Autobranche das halbe Leben. Das dachte sich jetzt offenbar der Rat der Europäischen Union (EU). Kein neues Durcheinander, keine neuen Regeln, sondern klare
Ansagen aus Brüssel. So ist davon auszugehen, dass zum Beispiel für die Abgasuntersuchung an Euro-5- und Euro-6-Fahrzeugen weiter das zweistufige Prüfverfahren Anwendung findet, berichtet "kfz-betrieb". Zweistufig bedeutet, dass das Motormanagement und das Abgasreinigungssystem überprüft werden können. Die Software des AU-Gerätes erhält Informationen aus dem Motorsteuergerät und entscheidet dann, ob eine Endrohrprüfung notwendig ist.
"Dieser Punkt ist für unsere Kfz-Betriebe sehr wichtig, weil sie weiter im Bereich der hoheitlichen Aufgaben eingebunden sind", sagt ZDK-Geschäftsführer Neofitos Arathymos. Auch bei den Fristen der Hauptuntersuchung wird sich in Deutschland nach ZDK-Information nichts ändern. Obwohl Brüssel künftig die erste Hauptuntersuchung spätestens nach vier Jahren und danach alle zwei Jahre festgeschrieben hat, haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, strengere Bestimmungen festzusetzen. Entsprechend ist in Deutschland die erste Hauptuntersuchung spätestens nach drei Jahren und danach im Zwei-Jahres-Rhythmus durchzuführen. mid/rlo
"Dieser Punkt ist für unsere Kfz-Betriebe sehr wichtig, weil sie weiter im Bereich der hoheitlichen Aufgaben eingebunden sind", sagt ZDK-Geschäftsführer Neofitos Arathymos. Auch bei den Fristen der Hauptuntersuchung wird sich in Deutschland nach ZDK-Information nichts ändern. Obwohl Brüssel künftig die erste Hauptuntersuchung spätestens nach vier Jahren und danach alle zwei Jahre festgeschrieben hat, haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, strengere Bestimmungen festzusetzen. Entsprechend ist in Deutschland die erste Hauptuntersuchung spätestens nach drei Jahren und danach im Zwei-Jahres-Rhythmus durchzuführen. mid/rlo
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