Handyverstoß eines Fahrlehrers
03 Februar, 2014
Gibt es auch Handyverstoß beim Fahrlehrer? Auch für einen Fahrlehrer gilt grundsätzlich, dass auch
er nicht im Straßenverkehr telefonieren darf. Denn während der Ausbildungsfahrt ist er im Sinne des Gesetzes der Führer des Kraftfahrzeuges, wenn er den am Steuer sitzenden und noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befindlichen Fahrschüler begleitet. Hiervon lies das Oberlandesgericht Düsseldorf aber eine Ausnahme für den Fall zu, dass der Fahrlehrer während einer Fahrt mit einem fortgeschrittenen Fahrschüler mit seinem Handy telefoniert. jlp
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: IV-1 RBs 80/13
Mehr zum Thema Handyverstoß und Bußgeld finden Sie hier:
Bußgelder und Punkte
Handy am Steuer
Die neuen Bußgelder und Punkte ab Mai 2014
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: IV-1 RBs 80/13
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