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Haftung für zu schnelles Fahren trotz Vorfahrt

05 September, 2013

Wann kann ein Vorfahrtsberechtigter auch für die Unfallfolgen haften? Kommt es zu einem Verkehrsunfall im

Kreuzungsbereich zweier Straßen, dann kann auch der Vorfahrtsberechtigte für die Unfallfolgen haften, nämlich dann, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 Prozent überschritten hat und wenn der wartepflichtige Fahrzeugführer langsam und sehr vorsichtig in die Kreuzung eingefahren ist.

In einer solchen Verkehrssituation trifft den Vorfahrtsberechtigten eine überwiegende Haftung, welche das Gericht mit 2/3 bewertete. jlp

Oberlandesgericht München, Az.: 10 U 4938/12

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