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Bagatellschäden - Unfallprotokoll genügt nicht immer

21 Februar, 2013

Ist bei einem Bagatellunfall Polizei notwendig? Zahlreiche Autofahrer rufen selbst beim kleinsten Bagatellschaden die Polizei. Doch ist das auch nötig?

Aus Sicht der Kfz Versicherung ist das bei sogenannten Bagatellschäden nicht notwendig, erklärte jetzt der ACE Auto Club Europa in Stuttgart. Demnach akzeptiert das Versicherungsunternehmen auch ein von den Unfallbeteiligten gemeinsam angefertigtes Protokoll. Der ACE schränkt aber ein und rät, die Polizei immer dann zu rufen, wenn sich beim Unfall etwa ein Mitfahrer verletzt hat. Das gleich gilt, wenn Zweifel an der Fahreignung des Unfallgegners bestehen etwa bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum. Falsch ist es, sich am Unfallort zu erklären, ohne dabei etwaige nachteilige Rechtsfolgen zu bedenken. Daher empfiehlt der ACE, an der Unfallstelle niemals ein Schuldeingeständnis abzugeben.

Notfall-Rechtshilfe vom Club
Bei einem Unfall leisten Vertrauensanwälte des ACE juristische Erste Hilfe per Telefon (0 1802 147 147). Die Juristen sorgen mit ihren Auskünften dafür, dass schon an der Unfallstelle rechtliche Fehltritte vermieden werden. Anspruch auf den kostenfreien Rechtsbeistand haben Clubmitglieder. ace-online.de

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