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Autotuning: Tuning-Ma?nahmen der Kfz-Versicherung melden

08 Mai, 2007

GT?: Autotuning-Ma?nahmen stets der Kfz-Versicherung melden / Ver?nderungen am Fahrzeug k?nnen zum Verlust des Versicherungsschutzes f?hren. Der deutsche Auto-Tuning-Markt w?chst ungebremst. Vor allem bei jungen Leuten ?bt die Tuning-Szene einen ganz besonderen Reiz aus. Spurverbreiterung, Breitreifen, Spoiler, Auspuffanlagen, Leistungssteigerung und ein tiefer gelegtes Fahrwerk sind "in" und pr?gen das Bild.

Damit die Betriebserlaubnis eines getunten Fahrzeugs nicht
erlischt, m?ssen ?nderung und Umbauten durch eine Pr?forganisation
wie die GT? abgenommen werden. Anschlie?end ist es meist n?tig, bei
der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen.

Kaum bekannt ist hingegen, dass Autotuning-Ma?nahmen auch der
Kfz-Versicherung gemeldet werden m?ssen. Darauf weist die GT?
Gesellschaft f?r Technische ?berwachung mbH hin. Wird dies vers?umt,
ist der Schutz der Kaskoversicherung weg und der Tuning-Spa? kann bei
einem Unfall schnell zu einem teuren Vergn?gen werden. In der Regel
bleibt der Autobesitzer dann auf den Kosten sitzen.

Die Versicherer werten die Unterlassung der Meldung ?ber bauliche
Ver?nderung am Fahrzeug juristisch als eine
"Obliegenheitsverletzung", f?r die es im Fall des Falles kein Pardon
gibt. Auch hier gilt: Unwissenheit sch?tzt nicht vor Strafe.

Wer sicher gehen will, holt vor einer geplanten Umr?staktion Rat
beim GT?-Sachverst?ndigen ein und vermeidet so unn?tige Kosten und
Stress. Die Pr?fingenieure der GT? stehen in ?ber 14.000
Pr?fst?tzpunkten in Kfz-Fachwerkst?tten und Autoh?usern sowie in
eigenen Pr?fstellen bei allen Fragen des Autotunings jederzeit als
kompetente Ansprechpartner zur Verf?gung.


www.gtue.de

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