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Autokauf - Neu oder nur neuwertig

22 Mai, 2012

Die Attribute neu, neuwertig, fabrikneu und gebraucht haben rechtliche Relevanz. Zwischen gebraucht und neu gibt es bei Fahrzeugen laut Kfz-Betrieb Online eine Reihe von feinen Abstufungen wie fabrikneu oder neuwertig, die bei einem Verkauf des Fahrzeugs rechtlich relevant sind. Dass eine solche Klassifizierung erheblichen Einfluss auf den Verkaufspreis hat, liegt auf der Hand. Doch nehmen diese Attribute

auch darauf Einfluss, wie das Fahrzeug beworben werden darf und welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, zum Beispiel diejenigen für Neu- oder für Gebrauchtfahrzeuge. Zudem stellt sich die Frage, ob und inwiefern die Sachmängelhaftung eingeschränkt werden darf.
Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt mit der Differenzierung dieser Begrifflichkeiten auseinandergesetzt und eine Reihe von Definitionen und Abgrenzungskriterien entwickelt. Die Rechtsabteilung des Zentralverbands des Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) hat nun einen Überblick über die Definitionen und die wichtigsten Gerichtsentscheide erstellt und in einem Merkblatt zusammengefasst. Die Übersicht können Verbandsmitglieder direkt vom ZDK beziehen. tm/mid Bildquelle: ZDK

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