Mopedversicherung: Neue Mopedkennzeichen 2012 / 2013
03 Februar, 2012
Rechtzeitig an die Mopedversicherung denken und sparen. Das neue Mopedkennzeichen für das Versicherungsjahr 2012 / 2013 kann man ab sofort erwerben. Die ab März 2012 vorgeschriebenen Kennzeichen sind blau und lösen die bis dahin geltenden schwarzen
Nummernschilder ab. Der Versicherungszeitraum ist vom 01. März 2012 bis zum 28. Februar 2013. Die neuen Kennzeichen sind für Mofa, Roller und Moped jetzt erhältlich. Diese Kennzeichen sind aber auch für Stehmobile, z. B. Segways oder gewisse Krankenfahrstühle erforderlich. Die Zurich Versicherung in Deutschland weist darauf hin, dass ohne das gesetzlich vorgeschriebene Versicherungskennzeichen bei einem Unfall kein Versicherungsschutz besteht. Ob das Kennzeichen gültig ist, lässt sich leicht erkennen: Die ab März 2012 vorgeschriebenen Nummernschilder sind blau und lösen die bis dahin geltenden schwarzen Kennzeichen ab.
Über das Versicherungskennzeichen sind grundsätzlich Schäden Dritter abgedeckt, die durch den Gebrauch des Zweirades entstehen. Der Haftpflichtschutz gilt sowohl für Personen- als auch für Sach- und Vermögensschäden. Eine optionale Teilkaskoversicherung schützt zusätzlich auch das eigene Fahrzeug zum Beispiel bei Schäden durch Brand, Hagel oder Sturm. Minderjährige Fahrer müssen sich beim Abschluss der Versicherung für Mofa, Moped oder Roller durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten lassen.
Das Versicherungskennzeichen gilt nicht nur für motorisierte Zweiräder, sondern auch für Leichtkraftfahrzeuge mit allgemeiner Betriebserlaubnis und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Dazu gehören beispielsweise sogenannte Microcars oder kleine vierrädrige Quads. ld/mid
Hier finden Sie weitere interessante Infos rund um die Mopedversicherung und das Mopedkennzeichen 2012
Vergleichen und sparen Sie bei Ihrer Mopedversicherung durch unseren kostenlosen Preisvergleich: Mopedversicherung Tarifrechner
Wissenswertes zum Moped- und Mofakennzeichen
Über das Versicherungskennzeichen sind grundsätzlich Schäden Dritter abgedeckt, die durch den Gebrauch des Zweirades entstehen. Der Haftpflichtschutz gilt sowohl für Personen- als auch für Sach- und Vermögensschäden. Eine optionale Teilkaskoversicherung schützt zusätzlich auch das eigene Fahrzeug zum Beispiel bei Schäden durch Brand, Hagel oder Sturm. Minderjährige Fahrer müssen sich beim Abschluss der Versicherung für Mofa, Moped oder Roller durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten lassen.
Das Versicherungskennzeichen gilt nicht nur für motorisierte Zweiräder, sondern auch für Leichtkraftfahrzeuge mit allgemeiner Betriebserlaubnis und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Dazu gehören beispielsweise sogenannte Microcars oder kleine vierrädrige Quads. ld/mid
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