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Vorsicht im Stra?enverkehr: Medikamente k?nnen Allergiker fahruntauglich machen

17 April, 2007

Die Heuschnupfenzeit beschert Allergikern nicht nur Qualen sondern auch besondere Pflichten. Medikamente, die ihnen gesundheitlich Erleichterung verschaffen, k?nnen schnell zum Problem werden. Denn viele Schnupfen- und Hustenmittel verst?rken die Wirkung von Alkohol oder sie verz?gern den Alkoholabbau.

Die Folge: Bei einer Kontrolle liegt der Blutalkoholwert schnell h?her als erwartet, auch am Morgen danach. ?Wichtigste Pflicht ist es daher, den Arzt wegen Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit zu fragen und Beipackzettel genau zu lesen und zu beachten?, warnt Rechtsanwalt Christian Demuth, Experte f?r Verkehrsstrafsachen und Bu?geldfragen aus D?sseldorf, ?denn Unwissenheit sch?tzt nicht vor Strafe.?

Kritisch sind Medikamente, die Codein oder Alkohol enthalten. ?Es gibt aber auch Arzneimittel, die f?r sich genommen schon berauschende Mittel sind?, erl?utert Demuth, ?wer unter deren Wirkung f?hrt, begeht unter Umst?nden eine Ordnungswidrigkeit.? Bei starken Schmerzmitteln kann die Einnahme bis hin zur kompletten Fahrunt?chtigkeit reichen. Dann machen sich Fahrer sogar strafbar. Demuth: ?Ganz wichtig ist es zu wissen, nach welcher Zeit der Einfluss des Medikaments vor?ber ist. Erst dann kann man wieder ein Fahrzeug lenken.?

Was aktuell die Allergiker trifft, m?ssen im Prinzip alle beachten, die Schnupfen-, Husten- oder Schmerzmittel einnehmen. Ist das k?rperliche Leiden auch noch so gro?, f?r Verst??e gibt es kein Pardon: Geldbu?e, Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder gar ein Strafverfahren k?nnen die Folge sein. Wer erwischt wird, sollte die Sache daher nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern lieber einen versierten Anwalt zu Rate ziehen.
Weitere Infos: www.cd-recht.de
Quelle: openPR.de
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