Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung: Bussgeld-Verfahren?
14 April, 2007
Peinliche Panne f?r die Bundesregierung und ein Schaden f?r die ?ffentliche Hand in dreistelliger Millionenh?he:
Hamburg (ots) - Da es vers?umt wurde, rechtzeitig auch die
nationale Bu?geldvorschrift der seit 11. April g?ltigen neuen
europ?ischen Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung (EG) 561/2006 anzupassen,
wurde nun ein Rechtsvakuum mit weit reichenden Folgen geschaffen. Die
Folge: zehntausende laufende Bu?geldverfahren gegen Berufskraftfahrer
m?ssen eingestellt oder die Betroffenen freigesprochen werden.
Diese R?ckwirkung kann bis zu vier Jahre betragen. Grundlage dieses
Rechts-GAUs ist die Vorschrift, dass in Deutschland grunds?tzlich das
mildeste Gesetz, das im Laufe eines Verfahrens gilt, Anwendung
findet. Wo es - wie jetzt kurzfristig - ?berhaupt kein g?ltiges
Gesetz gibt, ist das nat?rlich das "mildeste", was f?r alle noch
nicht rechtskr?ftig abgeschlossenen F?lle gilt.
Dies hat ein erster Richter in Deutschland bereits in seinem
Beschluss best?tigt. Ein Mandant der auf Verkehrsrecht
spezialisierten Hamburger Anwaltskanzlei Mielchen und Collegen wurde
freigesprochen. Zitat aus dem Urteil:" Der Betroffene war aus
rechtlichen Gr?nden freizusprechen. Das dem Betroffenen im
Bu?geldbescheid vom 15.08.2006 vorgeworfene Verhalten kann seit dem
11.04.2007 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden." Dazu
Dr. Daniela Mielchen, Fachanw?ltin f?r Verkehrsrecht:" Ich rate allen
Betroffenen in laufenden Bu?geldverfahren wegen Verst??en gegen die
Lenk- und Ruhezeitenverordnung sofort Einstellung oder Freispruch zu
fordern. Unsere Mandanten feiern bereits Weihnachten, Ostern und
Geburtstag zusammen, schlie?lich sind allein in unserer Kanzlei
Bu?gelder in hoher einstelliger Millionenh?he hinf?llig, bundesweit
m?ssten das 500 Millionen oder mehr sein."
Voraussichtlich erst im Oktober wird diese folgenreiche
Rechtspanne, die ?hnlich bereits einmal vor 21 Jahren passierte,
behoben sein.
Pressekontakt:
Dr. Daniela Mielchen
Rechtsanw?ltin
Fachanw?ltin f?r Verkehrsrecht
Tel.: 040/4229502
Rechts-GAUs ist die Vorschrift, dass in Deutschland grunds?tzlich das
mildeste Gesetz, das im Laufe eines Verfahrens gilt, Anwendung
findet. Wo es - wie jetzt kurzfristig - ?berhaupt kein g?ltiges
Gesetz gibt, ist das nat?rlich das "mildeste", was f?r alle noch
nicht rechtskr?ftig abgeschlossenen F?lle gilt.
Dies hat ein erster Richter in Deutschland bereits in seinem
Beschluss best?tigt. Ein Mandant der auf Verkehrsrecht
spezialisierten Hamburger Anwaltskanzlei Mielchen und Collegen wurde
freigesprochen. Zitat aus dem Urteil:" Der Betroffene war aus
rechtlichen Gr?nden freizusprechen. Das dem Betroffenen im
Bu?geldbescheid vom 15.08.2006 vorgeworfene Verhalten kann seit dem
11.04.2007 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden." Dazu
Dr. Daniela Mielchen, Fachanw?ltin f?r Verkehrsrecht:" Ich rate allen
Betroffenen in laufenden Bu?geldverfahren wegen Verst??en gegen die
Lenk- und Ruhezeitenverordnung sofort Einstellung oder Freispruch zu
fordern. Unsere Mandanten feiern bereits Weihnachten, Ostern und
Geburtstag zusammen, schlie?lich sind allein in unserer Kanzlei
Bu?gelder in hoher einstelliger Millionenh?he hinf?llig, bundesweit
m?ssten das 500 Millionen oder mehr sein."
Voraussichtlich erst im Oktober wird diese folgenreiche
Rechtspanne, die ?hnlich bereits einmal vor 21 Jahren passierte,
behoben sein.
Pressekontakt:
Dr. Daniela Mielchen
Rechtsanw?ltin
Fachanw?ltin f?r Verkehrsrecht
Tel.: 040/4229502
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