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Ratgeber: Wenn es im Urlaub kracht

04 Juli, 2011

Wer ins Ausland fährt, der sollte einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach haben, empfiehlt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Auch die so genannte „Grüne Versicherungskarte“ sollte bei Auslandsreisen stets dabei sein.

Die Karte ist innerhalb der EU zwar nicht mehr Pflicht, erleichtert jedoch die Schadenregulierung. Außerhalb der EU ist die Grüne Karte nach wie vor vorgeschrieben, beispielsweise bei Reisen nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, in die Türkei oder die Ukraine.

Der Europäische Unfallbericht kann auf der AvD-Homepage heruntergeladen werden und ist in jedem Land nahezu identisch.
Der Auto Club Europa (ACE) empfiehlt, vor Fahrtantritt die Versicherungen zu prüfen.

Um teure und ungeliebte Urlaubssouvenirs zu vermeiden, rät der AvD, sich vorab mit den in den einzelnen Ländern geltenden Verkehrsregeln vertraut zu machen. Bei Verstößen drohen mancherorts hohe Bußgelder. Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage kann in Italien beispielsweise mit einer Strafe von bis zu 624 Euro belegt werden. In Großbritannien können Rasern, die deutlich schneller fahren als erlaubt, Geldbußen von bis zu 5834 Euro auferlegt werden. Zahlt man nicht, kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden. In Dänemark müssen vor allem Alkoholsünder mit hohen Strafen rechnen, es sind Bußgelder von bis zu einem Monatsgehalt möglich. Auch in Finnland können sich Strafen nach dem Gehalt richten. Der AvD erinnert daran, dass Geldstrafen und Geldbußen seit vergangenem Herbst in der EU gegenseitig anerkannt werden. Die deutschen Behörden können seitdem auch rechtskräftige Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland vollstrecken. auto-medienportal.net/jri

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