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Führerscheinentzug: Höhere Geldstrafe statt Fahrverbot?

14 April, 2011

Kann ein Fahrverbot gegebenenfalls in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden? Droht einem Verkehrssünder ein Fahrverbot, so kann laut
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ADAC eine drohende Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ihn davor bewahren. Dann kann das Fahrverbot gegebenenfalls in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. In einem Gerichtsverfahren wurde ein Außendienstmitarbeiter zu 240 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Der Anwalt des Delinquenten hatte jedoch ein Schreiben des Arbeitgebers vorgelegt, in dem dieser für den Fall eines Fahrverbots mit der Kündigung gedroht hat. Dieses Schreiben jedoch hielt das Amtsgericht nicht für ausreichend.

Das daraufhin angerufene Oberlandesgericht in Bamberg verwies den Fall jedoch an das Amtsgericht zurück. Der Grund: Nach dessen Ansicht reicht das Schreiben aus, um eine Existenzgefährdung nachzuweisen. Bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Bescheinigung hätte das Amtsgericht den Arbeitgeber als Zeugen vorladen müssen (OLG Bamberg, Az. 3 Ss Owi 2/2011, 26.1.2011). tm/mid Quelle:KBA

Hier finden Sie alles zum Thema Bußgeld, Punkte und Fahrverbote:
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Punktekatalog
neue Verkehrsvorschriften 2011

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