Recht - Rücktritt vom Kaufvertrag
29 März, 2011
Wenn bei einem Neuwagen die elektrische Sitzeinstellung sich selbstständig macht, dann stellt dies einen erheblichen Mangel dar und rechtfertigt den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Recht: Autositz verstellt sich während der Fahrt selbst
Für zwei unterschiedlich große Menschen mit einem gemeinsamen Auto ist eine elektrische Sitzeinstellung mit "Memory-Funktion"
ein Segen. Denn mit ihr stellt sich per Knopfdruck der Sitz in die für die Größe des jeweiligen Fahrers voreingestellte Position. Doch die Technik kann auch zum Fluch werden, wie nun ein Neuwagenkäufer am eigenen Leib erleben musste. Bei seinem für 50 000 Euro erworbenen Pkw verstellte sich der Sitz selbstständig während der Fahrt.
Dies war nicht nur lästig, sondern auch sicherheitsgefährdend. Denn der 1,80 Meter große Mann wurde beim Wechsel in die für seine 1,60 Meter große Frau programmierte Position gegen das Lenkrad gedrückt und konnte die Pedale nicht mehr richtig bedienen. Da dieser Mangel auch nach mehreren Werkstatt-Aufenthalten nicht behoben werden konnte, wollte der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer lehnte dies ab und warf dem Käufer Fehlbedienung vor.
Doch das Landgericht Coburg glaubte nach Befragungen der Ehefrau und Mitarbeitern des Autohauses dem Kläger. Da die nicht funktionierende Sitzeinstellung nach Ansicht der Richter ein erheblicher Mangel darstellt und die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs beeinträchtigt wird, konnte der Kläger seinen Wagen zurückgeben und bekam hierfür den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr erstattet (Landgericht Coburg: Az.: 13 O
637/08). mid/sta
Online Rechtsberatung für Auto- und Verkehrsrecht
Für zwei unterschiedlich große Menschen mit einem gemeinsamen Auto ist eine elektrische Sitzeinstellung mit "Memory-Funktion"
ein Segen. Denn mit ihr stellt sich per Knopfdruck der Sitz in die für die Größe des jeweiligen Fahrers voreingestellte Position. Doch die Technik kann auch zum Fluch werden, wie nun ein Neuwagenkäufer am eigenen Leib erleben musste. Bei seinem für 50 000 Euro erworbenen Pkw verstellte sich der Sitz selbstständig während der Fahrt.
Dies war nicht nur lästig, sondern auch sicherheitsgefährdend. Denn der 1,80 Meter große Mann wurde beim Wechsel in die für seine 1,60 Meter große Frau programmierte Position gegen das Lenkrad gedrückt und konnte die Pedale nicht mehr richtig bedienen. Da dieser Mangel auch nach mehreren Werkstatt-Aufenthalten nicht behoben werden konnte, wollte der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer lehnte dies ab und warf dem Käufer Fehlbedienung vor.
Doch das Landgericht Coburg glaubte nach Befragungen der Ehefrau und Mitarbeitern des Autohauses dem Kläger. Da die nicht funktionierende Sitzeinstellung nach Ansicht der Richter ein erheblicher Mangel darstellt und die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs beeinträchtigt wird, konnte der Kläger seinen Wagen zurückgeben und bekam hierfür den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr erstattet (Landgericht Coburg: Az.: 13 O
637/08). mid/sta
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