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Unfall mit Mietauto: Wie erhalten Urlauber eine Kostenerstattung?

23 März, 2011

In vier Wochen beginnen in vielen Bundesländern die Osterferien. Wer einen Urlaub mit dem Mietauto plant, sollte für den Fall eines Unfalls gut vorbereitet sein. Dabei müssen

wichtige Schritte eingehalten werden, damit am Ende die Versicherungen greifen. Mietwagen-Auskunft.de empfiehlt, sich vor der Reise gründlich über die einzelnen Versicherungsleistungen und Handlungsschritte im Schadensfall zu belehren. So kann man bösen Überraschungen vor Ort entgegen wirken.

Ist der Unfall erst einmal passiert, kann man ihn nicht ungeschehen machen. Hier hilft nur Ruhe bewahren und folgende wichtige Hinweise zu beachten:

• Die Mietwagen-Station muss umgehend benachrichtigt werden.

• Bei Abholung des Mietsautos ist eine Kaution - überwiegend in Form einer Kreditkarte - zu hinterlegen. Sollte man in einen Unfall verwickelt werden, kommt es zu einer Beschädigung oder zu einem Diebstahl des Fahrzeuges, behält der Vermieter diese Kaution ein.

• Bei Beteiligung eines Unfallgegners muss die Polizei gerufen werden. Diese erstellt einen Polizeibericht.

• Ist der Unfallgegner geflohen, muss ebenfalls die Polizei kontaktiert werden. Auch wenn es sich nur um einen Kratzer handelt – ohne Polizeibericht bleibt der Urlauber auf den Kosten sitzen.

• Bei Rückgabe des Fahrzeuges, wird ein Schadensbericht mit eigener Unterschrift und der, des örtlichen Vermieters angefordert.

• Polizei- und Schadensbericht sowie die Kreditkarten-Abrechnung mit der abgebuchten Kaution werden dem Veranstalter eingeschickt.

• Befindet sich der Schaden an den, von den gebuchten Versicherungen abgedeckten Teilen, so erstattet der Veranstalter dem Kunden die dafür angefallenen Kosten.

In der Grundausstattung eines Mietwagen-Angebots sind eine Basishaftpflichtversicherung, eine Vollkasko- sowie Kfz-Diebstahlversicherung ohne Selbstbeteiligung enthalten. Hier sind jedoch Fahrzeugteile, wie beispielsweise Glas, Reifen, Dach und Unterboden meist von der Erstattung ausgeschlossen. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte daher auf eine zusätzliche Versicherung für diese Teile achten. Sie wird immer separat aufgeführt. In den USA empfiehlt sich außerdem eine Zusatzhaftpflichtversicherung, welche die Deckungssumme erhöht. Generell werden Schäden die auf fahrlässiges Handeln zurück zu führen sind, nicht von der Versicherung getragen. Das gilt auch für den Diebstahl von Privatgegenständen, die sich im Fahrzeuginneren befanden. Abschleppkosten trägt der Urlauber immer selbst. www.mietwagen-auskunft.de

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