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Neue Autoplakette: Anmeldung zur Hauptuntersuchung nicht vergessen

03 Januar, 2011

Wer jetzt noch mit der braunen Autoplakette unterwegs ist, sollte sich so schnell wie möglich zur Hauptuntersuchung anmelden. Sonst wird ab März 2011 ein Bußgeld fällig und es droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Blau, grün, braun, gelb und rosa seit

50 Jahren gibt es regelmäßig Farbe aufs Nummernschild. Die bunten Autoplaketten wurden am 1. Januar 1961 eingeführt – als Terminhinweis für die nächste Hauptuntersuchung (HU). Apropos: Termine für die Fahrzeuguntersuchung gibt es unter www.tuev-sued.de.
Zur Hauptuntersuchung anmelden übers Internet? Davon war bei der Einführung der Plaketten im Januar 1961 noch keine Rede. Alles lief per Post. Ein Arbeitsaufwand, der von den Zulassungsstellen aufgrund sprunghaft angestiegener Fahrzeugzahlen mitten im Wirtschaftswunder nur noch schwer zu bewältigen war.

Die Lösung: Bei jeder Hauptuntersuchung gibt es einen Aufkleber aufs Nummernschild, der auf den nächsten Termin hinweist. Die Plakette ersetzte die Postkarte, die bisher alle Kfz-Halter zur nächsten HU einluden, und sorgte damit sofort für Erleichterung in den Amtsstuben.

Die entsprechende StVZO-Novelle bedeutete auch: Seit dem 1. Januar 1961 müssen Autofahrer sich selbst darum kümmern, den Prüftermin einzuhalten. Dazu Horst Schneider, Vorstand MOBILITÄT bei TÜV SÜD: „Die Plakette ist somit auch Symbol und Erfolgsgeschichte für die Eigenverantwortung der Autofahrer in Sachen Wartung und Sicherheit.“
Übrigens: Neufahrzeuge, die im Jahr 2011 zugelassen werden, tragen die Farbe Blau. Ende 2011 werden Autos mit der Plakettenfarbe rosa zur Hauptuntersuchung fällig.

Die Idee hat sich bis heute durchgesetzt. Auf der Autoplakette ist der Termin zur nächsten HU einfach abzulesen – Jahreszahl in der Mitte, Fälligkeitsmonat oben. Damit die Ordnungshüter die Fälligkeit leicht erkennen können, gibt es auch heute noch für jedes Jahr eine eigene Farbe. Die war für 2010 braun. Wer jetzt noch mit einer braunen Prüfplakette mit der Zahl 10 auf dem Kennzeichen von Auto, Anhänger oder Motorrad unterwegs ist, sollte sich einen Termin für die Hauptuntersuchung besorgen. Ist die Plakette im Dezember 2010 abgelaufen, droht dem Fahrer ab März 2011 ein Bußgeld von 25 Euro. Gleich 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug mit 75 Euro und zwei Punkten in Flensburg zu Buche.
Ein zusätzliches Bußgeld für die verschobene AU entfällt. Denn die wird seit dem vergangenen Jahr als eigenständiger Bestandteil der HU erledigt. Für die Kombi-Untersuchung gibt es nur noch eine Plakette – wie bereits vor 50 Jahren auf das hintere Nummernschild.
Hinweis: Wer ohne gültige Plakette unterwegs ist, riskiert heute wie damals den Versicherungsschutz. www.tuev-sued.de.

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