EG Kontrollgerät
 

EG Kontrollgerät
Pflichten, Vorschriften und Aufgaben

Alles Wissenswerte zum neuen EG Kontrollgerät. Das EG-Kontrollgerät ist ein Tachometer, es bestimmt die Lenk- und Ruhezeiten, die Lenkzeitunterbrechungen, die gefahrenen Kilometer und die gefahrene Geschwindigkeit.

Die Tachoscheibe wird vom digitalen EG Kontrollgerät abgelöst. Durch die Verordnung (EG) 561/2006 vom 15.03.2006 erfolgten die letzten Änderungen, insbesondere die verpflichtende Einführung des digitalen Kontrollgerätes.
Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr sollen dem Kraftfahrer mehr Ruhezeiten sichern und überlange Lenkzeiten vermeiden. Diese Vorschriften gelten für angestellte Fahrer sowie selbständige Kraftfahrer. Um die Einhaltung dieser Vorschriften besser überwachen zu können, sind technische Einrichtungen an den Fahrzeugen notwendig. Seit dem 01.05.2006 ist der Einbau eines digitalen Kontrollgerätes Pflicht.


Das EG Kontrollgerät ist für folgende Aufgaben zuständig:
  • Sicherheitsprüfungen der Hersteller von Wegsensoren und Fahrzeugeinheiten
  • Erteilung der Bauartgenehmigungen
  • Führung des Zentralen Kontrollgerätkartenregister, kurz ZKR genannt
  • Fahrerkarte - enthält die Personendaten des Kraftfahrers und ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten
  • Unternehmenskarte - weist das Unternehmen aus und erstellt die Anzeige, das Download und den Daten-Ausdruck
  • Werkstattkarte - dient zur Prüfung und Programmierung des digitalen Gerätes, Download der Daten und Datensicherung

  • Kontrollkarte - dient zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten und ermöglicht den unbeschränkten Zugriff auf die gespeicherten Daten

Mit einem digitalen Kontrollgerät sind nachfolgend genannte Kraftfahrzeuge auszustatten:
  • Nutzfahrzeuge in der Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
  • Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t
  • Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätze

Die Aufbewahrungspflicht für die digitalen Aufzeichnung beträgt:
  • 2 Jahre

Die Durchführung der Kontrollen findet folgendermaßen statt:
Die entsprechenden Kontrollen werden von Beamten
  • der Polizei
  • der Gewerbeaufsicht und
  • dem Bundesamt für Güterverkehr
sowohl im Straßenverkehr als auch in Betrieben durchgeführt.

Im digitalen EG Kontrollgerät werden:
  • Geschwindigkeit
  • Kilometerstand
  • Werkstattdaten
  • Fahrzeugident-Nummer FIN
  • Amtliches Kennzeichen
  • Daten der Hersteller des Kontrollgerätes und des Sonsors
  • Sicherheitselemente
  • Ereignisse
  • evtl. Verfälschungen
  • evtl. Fehler bzw. Probleme mit der Fahrerkarte oder dem Kontrollgerät
  • Arbeitszeiten
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Geschwindigkeit
  • Kilometerstand
  • Kontroll- und Überwachungsaktivitäten
  • Werkstattdaten, Kalibrierung gespeichert.





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