Fahrgemeinschaft, wie ist das mit dem Versicherungsschutz ?
Gemeinsam fahren, Kosten sparen Eine prima Alternative: Mehrere Kollegen fahren in einem Auto in die Arbeit
Angesichts horrender Spritpreise denken immer mehr Autofahrer über Fahrgemeinschaften nach.
Eine Idee, die nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt schont.
Um Nachteile für alle Beteiligten zu vermeiden, ist es wichtig, richtig vorbereitet zu sein.
Zu Beachten ist dabei:
Alle Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters und bei Fahrten zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Der Fahrzeughalter sollte im Versicherungsvertrag nachprüfen, ob er einen Alleinfahrer-Tarif vereinbart hat.
Wenn ja, den Passus streichen lassen, Mehrkosten umlegen.
Auch die höchstmögliche Deckungssumme von 100 Millionen Euro ist empfehlenswert (Kfz-Versicherungsvergleich ).
Für Schäden, die von der Kfz-Haftpflicht nicht ersetzt werden, sollte sich der Halter von den Mitfahrern eine Haftungsbeschränkung geben lassen (Vordrucke gibt's z.B. beim
ADAC).
Die finanzielle Beteiligung sollte anhand der konkreten Autokosten ermittelt und schriftlich festhalten werden.
Weiter Infos bei den Automobil Clubs wie ADAC AvD ACV