In einigen Ländern ist die Grüne Karte zur Einreise unbedingt erforderlich.
Das sind: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Israel, Lettland, Malta, Marokko, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien- Montenegro, Tschechien, Tunesien, und Türkei.
In einigen Ländern (z.B. Italien und Spanien) ist sie zur Einreise zwar nicht notwendig, wird jedoch bei einem Unfall verlangt.
Auch wenn die Grüne Karte nicht in allen Ländern zur Einreise oder einem Unfall benötigen, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter. Sie bescheinigt Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und hilft so, im Schadensfall Misstrauen abzubauen.
Außerdem nennt sie Adressen einer Regulierungshilfe im Gastland.
Versicherungsschutz besteht außerhalb Europas im Rahmen der Internationalen Versicherungskarte nur in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, nicht aber in der Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung. Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes muss mit der Versicherung besonders vereinbart werden. Weitere Fragen beantwortet Ihnen Ihre Kfz-Versicherungen
Beim Verkauf eines Fahrzeugs müssen Sie die Grüne Karte vernichten.
Zur Durchsetzung eigener Ansprüche wenden Sie sich direkt an die Versicherung Ihres Unfallpartners, gegebenenfalls an Ihre Rechtschutzversicherung. Diese Sie durch einen Tausch des Doppels der Grünen Karte mit dem Unfallpartner vorbereiten.
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten: 10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall
Außerdem sollten Sie einen Europäischen Unfallbericht in doppelter Ausführung mitführen, diesen Unfallbericht können Sie ebenfalls bei uns ausdrucken.