Neue Verkehrsbestimmungen
in Deutschland und im Ausland
Neue Verkehrsbestimmungen im Auto- und Reiserecht. 2012 müssen sich sowohl Autofahrer, LKW-Fahrer als auch Urlauber auf Änderungen und Neuerungen einstellen.
Sie dürfen sich aber auch auf Erleichterungen bei der Hauptuntersuchung, auf die Wechselkennzeichen sowie auf das Förderprogramm für Dieselfahrzeuge freuen.
Im Überblick finden Sie die wichtigsten Neuerungen und Änderungen 2012:
Änderungen im Verkehrs- und Autorecht:
- Die Einführung des Wechselkennzeichens für mehrere Fahrzeuge. Das neue Wechselkennzeichen soll Besitzern von Reisemobilen und Fahrzeughaltern von Youngtimern ermöglichen, mit einem Kennzeichen bis zu drei Kraftfahrzeuge zu fahren. Dadurch ist eine Einsparung der Versicherungsbeiträge und der Autosteuer möglich.
- Bei der Hauptuntersuchung fällt bundesweit die Rückdatierung weg. Das bedeutet, wer zu spät zur Prüfung vorfährt, erhält dann trotzdem eine TÜV-Plakette mit der kompletten Laufzeit (24 Monate). Bislang war es so, dass die Verspätung abgezogen wurde.
- Das Verkehrszentralregister und das Punktesystem sollen reformiert werden. Details sind aber noch nicht bekannt.
- Der Start des Feldversuches für Lang-LKW.
- Die schärfere Verfolgung von Regelverstößen im Ausland, das bedeutet die EU-weite Vollstreckung der Bußgelder. Auch in den bisher noch fehlenden EU-Ländern wird die grenzüberschreitende Bußgeld-Vollstreckung eingeführt. Sie ist dann flächendeckend möglich.
- Der EU-weite Austausch von Halterdaten wird möglich.
- Es gibt neue und verschärfte Umweltzonen. Beispielsweise dürfen ab Januar 2012 in Osnabrück, Stuttgart, Frankfurt nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren.
- Ab November 2012 müssen Reifen mit einem Info-Label ausgezeichnet sein, welches Angaben zu Nasshaftung, Rollgeräusch und Rollwiderstand enthält.
- Mit einem Reifendruckkontrollsystem müssen ebenfalls ab November alle neuen typgeprüften PKW ausgestattet sein.
- Die Euronorm 5a gilt für die Zulassung von Nutzfahrzeugen für die Klasse N1 Gruppe II und III und Klasse N2, ebenso für Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse.
Änderung im Reiserecht:
- Die Ausweiskontrollen fallen durch den Beitritt Lichtensteins zum Schengen-Raum weg.
- Gebührenpflicht für das Visum für Sri Lanka.
- Österreich führt den E10-Biosprit ein.
- Österreich macht für die Autofahrer die Rettungsgasse bei jedem Stau zur Pflicht.
- Die Recht im Fährverkehr werden gestärkt. Beispielsweise liegt bei Annullierung oder Verspätung eine umfangreiche Unterstützungs- und Informationspflicht vor.
- Die Errichtung einer Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wird eingeführt, damit zukünftig Streitigkeiten außergerichtlich geklärt werden können.
Förderung vom Staat:
- Die staatliche Förderung für die Filternachrüstung bei Dieselfahrzeugen und leichte Nutzfahrzeugen kehrt zurück. Es gibt einen Steuernachlass in Höhe von 330 Euro.
- Diese Regelung gilt jedoch nicht rückwirkend, das heißt, nicht gefördert werden Fahrzeuge, die 2011 nachgerüstet wurden.


