Unfallbericht
 

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Alles was Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten.
Sie haben vor mit dem Auto ins Ausland zu fahren, dann ist es auf jeden Fall ratsam, den Europäischen Unfallbericht mitzuführen.
Dieser Unfallbericht gehört in jedes Fahrzeug, denn bei einem Verkehrsunfall sollten Sie und Ihr Unfallgegner den Unfallhergang schriftlich festhalten.
Der Europäische Unfallbericht erleichtert Ihnen den Unfallhergang präzise und genau zu dokumentieren.

Der Europäische Unfallbericht hilft Ihnen für den Fall der Fälle gerüstet zu sein. Bitte beachten Sie folgende Punkte:
  • Drucken Sie den Unfallbericht zweimal aus, und legen Sie beide Exemplare ins Handschuhfach. Im Ernstfall hilft Ihnen der Unfallbericht bei der schnellen Schadensregulierung.
  • Ideal wäre es, wenn Sie ein Smartphone, Handy oder eine Kamera im Fahrzeug haben, dann können Sie den Unfallhergang auch im Bild festhalten. Hierbei genügt, z. B. auch eine Einwegkamera, die Sie nach Gebrauch wegwerfen können.
  • Zum Schluss lassen Sie alle Beteiligten auf dem Unfallbericht-Muster unterschreiben. (Die Unterschrift bedeutet keine Schuldanerkenntnis.)
  • 10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall
Unfallbericht

Wo bekommt man einen Europäischen Unfallbericht her?
Das vorgefertigte Formular können Sie hier kostenlos herunterladen:

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Europäischer Unfallbericht


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Was ist ein Europäischer Unfallbericht?
Bei einem Unfallbericht handelt es sich um einen Vordruck, welcher dazu dient, den Ablauf eines Verkehrsunfalls schriftlich festzuhalten. Es ist wichtig, die Vorlage gewissenhaft auszufüllen und alle Tatsachen genau zu beschreiben.

Welche Notrufnummern gibt es?
Wichtige Notfallnummern sind:
  • Polizei 110
  • Rettungsdienst/ Feuerwehr 112
  • Deutsche Rettungsflugwacht 07 1170 1070
  • EU-Notrufsystem "eCall", welches seit 2018 verpflichtend in Neufahrzeugen eingebaut wird, arbeitet mit der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112.

Wenn man in einer Stresssituation nicht weiß, wie man helfen kann - den Notruf 112 - sollte man kennen und wählen können, um so für schnelle und kompetente Hilfe zu sorgen.

Wenn die Polizei am Unfallort ist:
  • Prüfen Sie an Ort und Stelle das polizeiliche Unfallprotokoll bzw. den Unfallbericht.
  • Machen Sie keine weiteren Angaben zum Unfallhergang, wenn noch Unklarheit besteht.


Interessante Informationen und Hinweise zum Thema Verkehrsunfall und Unfallbericht:
Notruf-Leitstellen - Verbessert "KI" Notruf 112? - In den Notruf-Leitstellen haben Technologien unter Verwendung Künstlicher Intelligenz, kurz KI, Einzug gehalten, die die Entsendung der Hilfe beschleunigen und vereinfachen können. Ein neues Forschungsprojekt ermöglicht Notrufe in Deutschland unter Einsatz von KI-Methoden in unterschiedlichen Sprachen zu erfassen und die Sprachbarriere zu überwinden. Eine KI-unterstützte Spracherkennung macht zudem einen Dialog mit dem Anrufer möglich.

Mietauto-Buchung im Ausland - Wer am Urlaubsort flexibel sein möchte, nutzt häufig einen Mietwagen. Sollte es zu einem Schadenfall, etwa durch einen Verkehrsunfall, kommen, schreiben in der Regel die Mietbedingungen vor, den Vermieter über die in den Mietunterlagen genannte Rufnummer zu informieren. Ebenfalls sollte man die Polizei rufen. Wichtig ist, dass alle am Unfall Beteiligten ihre Daten austauschen. Fotos per Smartphone verbessern die Beweisführung. Dabei sollten nicht allein die Beschädigungen festgehalten, sondern auch die Umgebung und die Position der Fahrzeuge dokumentiert werden. Man sollte sich von der Polizei eine Kopie der Unfallaufnahme aushändigen lassen. Erscheint kein Polizist an der Unfallstelle, sollte man eine Polizeistation aufsuchen und um ein Unfallprotokoll bitten.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Was tun bei einem Verkehrsunfall im Ausland? - Auf einem ausländischen Crash folgen Sprachbarrieren, Papierflut und nicht selten ein endloses juristisches Nachspiel. Betroffene sollten unter anderem die Polizei holen, einzelne Details der Schäden fotografieren. Falls es Zeugen gibt, sich deren Kontaktdaten geben lassen und auf den Europäischen Unfallbericht urückreifen.
Hindernisse auf der Fahrbahn (Paragraf 32 StVO) - Laut Straßenverkehrs-Ordnung ist es verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Die Liste der Gegenstände, die von den Straßenmeistereien, aber auch von der Polizei weggeräumt werden müssen, ist lang. Werden durch nicht ordentlich gesicherte Gegenstände andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann ein Bußgeld verhängt werden und je nach Schwere des Vergehens, sogar einen Punkteeintrag in Flensburg nach sich ziehen.
Selbstüberschätzung kommt vor dem Unfall - Ein Mangel an Selbsterkenntnis bzw. Selbstkritik kann am Ende zu gefährlichen Selbstüberschätzungen führen. Nach Erfahrungen der Fachleute geschieht dies vor allem dann, wenn das eigene Urteil und die Wahrnehmung von Geschwindigkeiten und Entfernungen etwa durch Müdigkeit, Alkohol oder Drogen getrübt sind.
Beim Autofahren Abstand halten und Rücksicht nehmen - Kleinste Fahrfehler können im dichten Straßenverkehr kilometerlange Staus auslösen. Um Auffahrunfälle zu vermeiden, sollte man den Sicherheitsabstand einhalten. Auf Autobahnen und Schnellstraßen hat sich die Faustformel „Die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte der Strecke entsprechen, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird“ etabliert.
Falsche Pannenhilfe-Autos im Ausland - Vor falschen Pannenhelfern, die sich als „Gelbe Engel“ ausgeben, warnt die ADAC Versicherung AG. Der „ADAC“ hat im Ausland keine eigene Straßenwacht-Flotte und die dortigen Vertragspartner dürfen weder an Kfz-Werkstätten noch auf ihren Kraftfahrzeugen ADAC-Logos verwenden. Eine Ausnahme gibt es in Italien, und zwar ist in Norditalien ein „Gelber Engel“ ganzjährig als Pannenhelfer für die ADAC-Notrufstation tätig.
Autounfall - Falls die Polizei gerufen wird, hält der Polizist alle Unfall-Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Unfallbeteiligten unter sich, sollten diese einen europäischen Unfallbericht ausfüllen. Der Unfallbericht sollte grundsätzlich griffbereit im Handschuhfach liegen. Eine solide Basis für die Schadenregulierung wird ermöglicht, wenn alle Fragen nach Unfallhergang, Personalien und Kfz-Versicherung beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen gemacht wurden. Wenn es Zeugen gibt, sollten natürlich deren Personalien ebenfalls notiert werden. Stehen die Fakten fest, muss der Unfallverursacher den Schaden zeitnah seiner Autoversicherung melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.
Die Gefahr eines Wildwechsel - Nach Zahlen der Versicherungswirtschaft gibt es alle 2 Minuten einen Wildunfall. Ist ein Wildunfall passiert, sollte man, wie bei jedem anderen Unfall, die Unfallstelle absichern, den Warnblinker einschalten, die Warnweste anlegen und das Warndreieck aufstellen. Man muss Verletzten helfen und gegebenenfalls den Rettungsdienst Notruf 112 rufen. Ferner sollte man den Verkehrsunfall für die Autoversicherung dokumentieren und Fotos von Fahrzeug, Tier und Unfallort machen.
Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) wird weiß - In vielen Ländern dient die Grüne Karte als Nachweis für den bestehenden Kfz-Haftpflichtschutz. Autofahrer können ab sofort ihre Grüne Karte selbst ausdrucken, denn seit Juli 2020 hat sich die Papierfarbe geändert, aus grün wird weiß. Trotz Farbwechsel bleibt der Name des Versicherungsnachweises unverändert. In der Übergangszeit bis Ende 2020 dürfen die Autoversicherer beide Versionen verteilen, und zwar auf klassischem grünen, aber auch auf weißem Papier. Ab 2021 allerdings nur noch in Weiß. Die Karte gilt in der Regel für drei Jahre, bei manchen Versicherern auch fünf Jahre.
Eine Rettungskarte kann Leben retten - Standardisierte Rettungsdatenblätter sind für die Einsatzkräfte Gold wert, damit die Verunglückten schnell befreit werden können. Es ist zu empfehlen, die Rettungskarte farbig auszudrucken und an der Fahrer-Sonnenblende mitzuführen. Der Aufkleber sollte in der Ecke der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite unten oder oben befestigt werden.
Schadensabwicklung nach einem Unfall - Trotz sinkende Zahlen für Unfälle deutscher Verkehrsteilnehmer im Ausland, wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) meldete, wird Autofahrern empfohlen, vor der Urlaubsfahrt zu überprüfen, ob alle Unterlagen an Bord sind, die im Falle eines Falles für eine rasche Schadenabwicklung nötig sind. In jedes Reisegepäck gehören die Grüne Karte, der Europäische Unfallbericht und die Rufnummer des Zentralrufs der Autoversicherer (+49 40 300 330 300 aus dem Ausland und 0800 25 026 00 aus dem Inland) sowie die europaweit einheitliche Notfallrufnummer 112 gehören in jedes Reisegepäck.
Verkehrsunfall mit dem Leihwagen - Ein Autounfall ist immer ärgerlich, erst Recht auf einer Urlaubsfahrt. Was man unbedingt machen sollte, ist ein Formular zur Schadensmeldung ausstellen und unterschreiben lassen, dazu Bilder von den beschädigten Fahrzeugen machen, den Autovermieter und bei größeren Schäden die Polizei anrufen. Experten geben weitere Tipps.
Änderungen im Straßenverkehr 2019 - Auf einige neue Regelungen im Verkehrs- und Reiserecht sollten sich LKW-, Auto- und Motorradfahrer einstellen. Das sind zum Beispiel neue Diesel-Fahrverbote in Deutschland, die Ausweitung von Umweltzonen und verschärfte Einfahrt-Bedingungen in den EU-Ländern Belgien und Niederlande sowie höhere Mautgebühren in Österreich und der Schweiz.
Mit dem Pkw in den Urlaub - Sie sollten sich vor Reiseantritt über die gesetzliche Vorgaben im Urlaubsland informieren. Eine in Deutschland ausgestellte Versicherungspolice bietet Ihnen in der gesamten Europäischen Union Deckung, auch bei einem Personenschaden. Damit Sie bei einem Autounfall im Ausland bestens vorbereitet sind, sollten Sie an den Europäischen Unfallbericht und die Grüne Versicherungskarte denken. Laut Polizei ist es sinnvoll, den Unfallbericht direkt am Unfallort auszufüllen.
Was tun, wenn es kracht? - Für einen reibungslosen Ablauf der anschließenden Schadenregulierung bietet das europäische Unfallbericht-Formular eine große Erleichterung. Wichtig hierbei ist, wer in Deutschland den Verkehrsunfallbericht-Bogen am Ende unterschreibt, gibt keine Schuldbekenntnis ab.
Autounfall im Ausland - Tipp Schadensregulierung - Das Formular "Europäischer Unfallbericht" sollten Sie auf jeden Fall ausfüllen und den Schaden umgehend der eigenen Haftpflichtversicherung melden. Die Frist hierfür beträgt eine Woche. Dies gilt auch dann, wenn es den Anschein macht, dass der andere Verkehrsteilnehmer für den Unfall verantwortlich ist. Die Schadensregulierung lässt sich am einfachsten von zu Hause aus über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Telefonnummer: 0800/250 260 0) abwickeln.
Nicht jeder Verkehrsunfall geschieht zufällig - In dem verhandelten Fall (Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken AZ: 4 U 96/15) hilft auch ein Unfallbericht nicht weiter. Hier fand nämlich die Polizei heraus, dass sich die Unfallbeteiligten kannten und der Zusammenstoß nur vorgetäuscht war. Der Kfz Versicherer verweigerte daraufhin die Schadensregulierung.
So verhalten Sie sich richtig nach einem Unfall - Die Unfallbeteiligten sollten die Unfallstelle fotografieren, die Personalien austauschen und sich die Adressen der Zeugen geben lassen. Wenn möglich, sollte man den Unfallbericht und die Unfallskizze gemeinsam ausfüllen, dabei sollte kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden.
EU Unfallbericht Großbritannien - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist daraufhin, dass deutsche Autofahrer, die in England unterwegs sind oder kurz vor dem Start in den Urlaub stehen, weiterhin den Europäischen Unfallbericht mit sich führen sollten. Die Brexit-Entscheidung ändert nichts daran, dass das Formular bei einem Autounfall die einfachste Möglichkeit ist, den Schaden zu dokumentieren.
Massenkarambolagen - Die neuen Regeln geben den Unfallopfern mehr Sicherheit. Ab sofort können sich Fahrer und Insassen beteiligter Kraftfahrzeuge direkt an den eigenen Haftpflichtversicherer wenden, wenn kein Verursacher festgestellt werden kann.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - In Deutschland begehen mehr als 500.000 Verkehrsteilnehmer pro Jahr Fahrerflucht.
Tipp Autoschutzbrief - Die Pannen- und Unfallhilfe gibt es beim Autoversicherer oft preiswerter als beim Automobilclub.
Gerichtsurteil zur Absicherung der Unfallstelle.
Blechschäden - Die Schadensregulierung von Kfz Versicherungen ist in den vergangenen 5 Jahren schlechter geworden.
Tipps zum Verkehrsunfallbericht.
Bagatellschäden werden zum Rechenspiel.
Nach einem Autounfall gibt es zwei Möglichkeiten, entweder den Schaden selbst zu zahlen oder regulieren zu lassen - Was ist günstiger?
Der Europäischer Unfallbericht auch mehrsprachig, gehört in jedem Fall ins Urlaubsgepäck.
Ein Unfallprotokoll genügt nicht immer.
Grüne Versicherungskarte nicht vergessen.
ADAC warnt vor drastischen Bußgeldern im Ausland.
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