Ratgeber Umweltzone - aktuelle und geplante Umweltzonen in Deutschland, Ausnahmen der Kennzeichnungspflicht sowie alle Infos zum Thema Feinstaubplakette und Fahrverbote in der Umweltzone mit Auflistung der einzelnen Städte.
Ab Januar wurden bereits die ersten Großstädte mit Umweltzonen eingerichtet, das heißt Fahrverbot ohne Feinstaubplakette.
Der Automobilclub von Deutschland warnt vor Überteuerten Feinstaubplaketten zum Befahren der Umweltzonen. Der Preis liege teilweise deutlich über zehn Euro, obwohl sie nur rund fünf Euro kostet. Der AvD rät daher allen Autofahrern, die Preise für die Ausgabe der Plaketten zu vergleichen und Preise über fünf Euro nicht zu akzeptieren. Der Automobilclub bemängelt die Bezahlung der Feinstaubplakette grundsätzlich. Nach dessen Ansicht hätte sie kostenlos vergeben werden sollen, um Halter von sauberen Fahrzeugen nicht zu bestrafen. Mitglieder bekommen die Plakette mit ihrem AvD-Wertscheck beim Dekra kostenlos.
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach§ 40 Abs. 1 des Bundes-Emissionschutzgesetz auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind:
mobile Maschinen und Geräte.
Arbeitsmaschinen,
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehinderten au s Weisverordnung im Schwerbe-hindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen,
Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt.