Partikelfilter - Rußfilterförderung für Dieselfahrzeuge
Russfilterförderung von 330 Euro, Partikelfilter nachrüsten, Strafsteuer, Steuerbefreiung und Bargeldprämie
1. Zeitpunkt der Rußfilterförderung
2. Wer erhält die Steuerbefreiung?
3. Was muss ich tun?
4. Wer wird bestraft?
5. Lohnt sich die Umrüstung?
6. Bundestag beschloss Bargeldprämie ab 01.08.2009
7. Bundeskabinett beschloss Partikelfilter Nachrüstung über den 31.12.2009 hinaus
8. Es gibt wieder die Barprämie von 330 Euro vom Staat rückwirkend ab 01.01.2010
Steuerförderung für Dieselfahrzeuge mit Filter
Anleitung zur Beantragung der Rußfilterförderung in Höhe von 330 EUR.
Die Rußfilterförderung gilt nach dem Beschluß des Bundesrates vom 1.Januar 2006 bis Ende 2009. Der Bund hat ein neues Förderprogramm für die Filternachrüstung aufgelegt, und zwar Pkw-Nachrüstung nun doch rückwirkend für alle seit 1. Januar 2010 verbauten Dieselpartikelfilter.
Was muss ich tun bzw. wann erhalte ich die staatliche Förderung für den Einbau von Russpartikelfilter in Höhe von 330,-- Euro?
1. Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Rußfilterförderung bekommen:
Der Einbau wird rückwirkend ab 01. Januar 2006 gefördert. Vor diesem Zeitpunkt waren auch noch keine Russfilter, die nach der Anlage XXVI (zu § 47 Abs. 3a) geprüft sind, erhältlich.
Generell werden Nachrüstungen vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 gefördert, (siehe hierzu Punkt 7 und Punkt 8). Beim Wechsel des Fahrzeughalters soll der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Steuerbefreiung übernehmen können.
2. Wer erhält die Steuerbefreiung:
Mit Rußfilter nachgerüstete Diesel-PKW werden künftig steuerlich gefördert.
Wer seit 1. Januar 2006 einen Rußfilter nachgerüstet hat oder dies noch bis Ende 2009 tut, bekommt die staatliche Förderung. Voraussetzung: Das Auto muss bis spätestens 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sein.
Fahrzeughalter, die ihr Dieselfahrzeug (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) bereits im Jahr 2006 nachgerüstet haben, erhalten die Steuerbefreiung rückwirkend. Die Halter bekommen die volle Steuerbefreiung allerdings frühestens ab 1. April 2007.
Die Steuerbefreiung wird erst gewährt, wenn die KFZ-Zulassungsstelle die technische Nachrüstung festgestellt hat. Sie gilt so lange, bis der Betrag von 330 Euro erreicht ist.
3. Was ist zu tun, um die Russfilterföderung zu bekommen:
Sobald der Einbau des enstprechendem Russfilter durch eine AU-berechtigte Werkstatt vorgenommen wurde, erhält man eine Einbaubescheinigung. Mit dieser Bescheinigung geht man dann zur Kfz-Zulassungsstelle und läßt hier die Eintragung des Rußfilters vornehmen. Die Kfz-Zulassungsstelle gibt dann die technische Änderung an das Finanzamt weiter. Von dem Finanzamt erhalten Sie die entsprechende Steuergutschrift.
4. Wer wird bestraft:
Alle nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31 . Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kilometer einhalten, werden bestraft. Sie müssen ab 1. April 2007 vier Jahre lang - also bis März 2011 - eine zusätzliche Steuer zahlen. Diese beträgt jährlich 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum des Fahrzeugs. Wer also ein Auto mit einem 2-Liter-Motor fährt, muss dann 24 Euro im Jahr zusätzlich Autosteuer zahlen.
5. Lohnt sich die Umrüstung:
Wenn man von den reinen Kosten ausgeht, sicher nicht. Die Nachrüstung kostet in der Regel zwischen 500 und 1000 Euro. Diese ist weit mehr als die Rußfilterförderung von 330 Euro und die Strafsteuer. Dennoch könne die Nachrüstung sinvoll sein.
- Der Widerverkaufswert des Autos wird steigen
- Durch das in Kraft treten der Plakettenverordnung darf man in den
entsprechende Umweltzonen ohne Rußfilter nicht mehr fahren.
6. Beschlossene Barförderung für Dieselfilter:
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es ab dem 01. August 2009 für jedes nachgerüstete Dieselfahrzeug die Barförderung in Höhe von 330,-- Euro gibt. Die Barförderung beschränkt sich jedoch auf 200.000 Nachrüstfilter.
So kommt man an die neue Barprämie:
Steuerbonus in bar
7. Ausweitung der Filternachrüstung:
Die Barförderung für die Partikelfilter Nachrüstung soll gemäß der Entscheidung des Bundeskabinetts vom 16. Dezember 2009 verlängert werden. Da das verlängerte Förderprogramm jedoch aller Voraussicht nach erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes 2010 starten kann, strebt das Bundesministerium an, dass die Nachrüstungen, die bereits Anfang 2010 vorgenommen wurden, rückwirkend gefördert werden.
8. Rückwirkende Nachrüstförderung ab 01. Januar 2010:
Der Bund hat ein neues 50 Millionen Euro schweres Förderprogramm für die Partikelfilter-Nachrüstung aufgelegt. Somit kommen nachrüstwillige Besitzer von Pkw und Wohnmobilen wieder in den Genuss einer staatlichen Barförderung von 330 Euro. Neu ist, dass nun auch leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen bezuschusst werden. Der staatliche Zuschuss kann ab 1. Juli 2010 und nachträglich bis 15 Februar 2011 online beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de beantragt werden. Das BAFA nimmt die erforderlichen Unterlagen entgegen. Dazu zählen der vom Antragsteller unterschriebene Förderantrag sowie die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Angaben zum eingebauten Partikelfiltersystem.
Weitere wichtige Rahmenbedingungen für die Rußfilterförderung:
Diesel-Pkws, die vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen wurden, werden gefördert, wenn diese PKWs im Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 nachträglich mit einem Rußfilter ausgerüstet werden. Im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten nun auch Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen als PKWs. Ebenfalls gefördert werden leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, wenn diese Transporter bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden und die Partikelfilter Nachrüstung ab Inkrafttreten der Richtlinie (13. Mai 2010) bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgt ist.
Alles weitere zum Thema Rußfilter finden Sie unter www.russfilter.info .


