Kfz-Zulassung - Tipps zur Fahrzeugzulassung
 

Fahrzeugzulassung
Informationen und Tipps zur Kfz-Zulassung


Kfz-Auskunft.de informiert über die Kfz Zulassung von Kraftfahrzeugen. Hier finden Sie Nützliches zur Fahrzeugzulassung. Wie funktioniert die Zulassung? Welche Unterlagen werden benötigt?

Was braucht man für die Kfz-Zulassung?
Zur ordnungsgemäßen Fahrzeugzulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Juristische Personen, Vereine und GbR
    Bei juristischen Personen, Unternehmen und anderen Einrichtungen wird das Kfz am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen.
    Da die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur juristische und natürliche Personen als Inhaber einer Zulassung akzeptiert, ist eine Kfz Zulassung nur auf einen benannten Vertreter mit dessen Personaldaten möglich.
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile
  • Alten Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis Fahrzeugschein ( sind die neuen Fahrzeugpapiere vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ) und ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer. Die Aushändigung einer Deckungskarte bzw. Doppelkarte auf Papier entfällt.
  • TÜV- und AU-Gutachten
  • Altes Kennzeichen ( falls vorhanden )
  • Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist seit 01. Oktober 2005 eine Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt erforderlich. Ansonsten wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
  • Bei Oldtimern zusätzlich erforderlich:
    - Gutachten zur Einstufung als Oldtimer
    Für die 07-Nummer:
    - Polizeiliches Führungszeugnis
    - Auszug aus dem Flensburger Punktekonto


Fahrzeugzulassung online - Wissenswertes zur Fahrzeugzulassungsverordnung
Die Kfz-Zulassung ist digitaler geworden. Seit 01. September 2023 ist es möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid.
Ebenso können besondere Autokennzeichen, wie E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen internetbasiert beantragt werden.
Ferner können seit September 2023 juristische Personen des Privatrechts, beispielsweise Autohäuser und Zulassungsdienstleister, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt einsteuern.
Ist durch die neue Verordnung die Fahrzeugzulassung digitaler, günstiger und schneller?
Mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gelten einheitliche und eigene Regeln über die Zulassung von Fahrzeugen.
Die Bundesregierung hat den Fahrzeughaltern im Rahmen von "i-Kfz" (Stufe 1 bis Stufe 4) die Online-Zulassung für den gesamten Lebenszyklus von Kraftfahrzeugen ermöglicht.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter ihr Kfz online anmelden, ummelden und abmelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 01. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 wurde das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht.

Kann man online Autos anmelden, abmelden bzw. ummelden? Wie funktioniert die Online Kfz-Zulassung?
Folgende Zulassungsvorgänge können Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sowie juristische Personen online durchführen:
  • Kfz-Anmeldung
  • Kfz-Abmeldung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung ohne oder mit Halterwechsel
  • Auswahl von Saisonkennzeichen, Elektro-Kennzeichen und Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
  • Tageszulassung

Wie genau funktioniert i-Kfz?:
Zunächst muss man sich im Online-Portal der örtlichen Zulassungsbehörde identifizieren. Um den Online-Service nutzen zu kommen, braucht man unter anderem einen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion und zugehöriger PIN, Fahrzeugpapiere mit verstecktem Sicherheitscode sowie ein Smartphone oder Kartenlesegerät.
Weiterführende Infos und Erklärvideos zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Welche Unterlagen benötigt man für die Online Kfz-Zulassung?
Um eine Online-Fahrzeugzulassung zu tätigen, muss man unter anderem über das von der zuständigen Zulassungsbehörde bereitgestellte Online-Verfahren folgende Eingaben vornehmen:
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kontodaten für den Einzug der Autosteuer

Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird, bei Vorliegen aller Voraussetzungen, automatisiert zugelassen. Man kann dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen.

Wichtige Fragen zur Online-Zulassung:

Im Online-Verfahren können Vorgänge für Fahrzeuge mit folgenden Kennzeichen derzeit noch nicht bearbeitet werden:
  • Kurzzeitkennzeichen, rote Kennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
  • Ebenso können Anträge auf Steuerbefreiung nicht online bearbeitet werden.

Für welche Kennzeichenarten ist das Online-Verfahren möglich?
Eine Online-Zulassung war bis zum 01.09.2023 nur für allgemeine Kfz-Kennzeichen möglich. Für besondere Kennzeichen, z. B. E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen, ist dies durch die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch digital möglich.

Welche Kraftfahrzeuge können nicht online zugelassen werden?
Nicht online zugelassen werden können zulassungsfreie Kfz, wie beispielsweise Arbeitsmaschinen, Leichtkrafträder. Für diese Fahrzeuge ist nur eine Online-Abmeldung möglich.

Kann man online Autos abmelden? Wie funktioniert die Online Kfz-Abmeldung?
Zur Kfz Abmeldung via Internet (i-Kfz) sollten Sie unter anderem nachfolgende Punkte beachten:
  • Legen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) frei
  • Ziehen Sie die Verdeckung der Siegelplakette des Kennzeichens ab
  • Scannen Sie Ihren Sicherheitscode als QR-Code ein oder schreiben Sie diesen ab
  • Nehmen Sie Ihre Identität anhand des neuen Personalausweises (nPA) auf der zentralen Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vor
  • Füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Angaben aus und geben Sie Ihr Kfz Kennzeichen sowie Ihren Sicherheitscode ein
  • Bezahlen können Sie die Gebühr per ePayment-System
  • Mit einem Klick ist Ihr Fahrzeug nach erfolgreicher Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Autokennzeichen ermittelt) mit dem Bearbeitungsdatum in der Zulassungsbehörde abgemeldet
  • Mit der Post erhalten Sie die Zustellung Ihres Bescheides oder unter Anwendung von D-Mail

Änderung der Kfz Zulassungsverordnung - Kosten sparen beim roten Kennzeichen:
Autohändler können unter gewissen Voraussetzungen das rote Kennzeichen bei nicht zugelassenen Fahrzeugen auch für den Weg zur Werkstatt, Waschanlage oder Tankstelle benutzen. Das rote Kfz Kennzeichen, auch sogenannte Dauer- oder Händler-Kennzeichen mit den Anfangsziffern 06 oder 07 galt bislang nur für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten. Allerdings kann nicht jeder Autohändler ein rotes Kennzeichen beantragen, da kein Rechtsanspruch auf dieses spezielle Überführungs- bzw. Kurzzeitkennzeichen besteht. Die Zuteilung liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Diese Nummernschilder werden einmalig von der zuständigen Zulassungsbehörde an den Gewerbetreibenden ausgegeben und sind nicht fahrzeuggebunden.

Wissenswertes zum H-Saisonkennzeichen - 3. Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV 770/16) :
Die Zulassungsbehörden erlauben seit 01. Oktober 2017 die Kombination aus Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen. Am rechten Rand des Kennzeichens ist das "H" für historisch angebracht und dahinter zwei Zahlen (wie beim Saisonkennzeichen), die den Zeitraum der Gültigkeit dokumentieren, beispielsweise 03/10 für den 01. März bis zum 31. Oktober. Durch die Saisonkennzeichen-Kombination haben Sie die Möglichkeit, bei der Kfz-Steuer und der Autoversicherung zu sparen.
Hinweis: Nach wie vor ist allerdings eine Kombination von Saisonkennzeichen und roten 07er-Oldtimerkennzeichen nicht erlaubt.



Rückblick:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz“: Stufe 1 seit 2015, Stufe 2 seit 2017,2018, Stufe 3 seit 2019 und Stufe 4 seit 2023:

Eine Erleichterung gab es bereits 2019 und 2017 in Stufe 3 und Stufe 2 sowie 2015 in Stufe 1.
Seit 2015 können Autobesitzer die digitalisierte Außerbetriebsetzung auf Portalen der Zulassungsbehörden von Kommunen und Ländern vornehmen. Seit dem 01.01.2015 ist in Deutschland bereits mit der Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung die Außerbetriebsetzung bzw. Abmeldung eines Kfz via Internet als erster Schritt der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) möglich. Sie erhalten bei der Neu- oder Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges eine neue Stempelplakette und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit einem verdeckten Sicherheitscode mit denen Sie Ihr Fahrzeug ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde abmelden können.
Seit Anfang 2015 ist eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) möglich.
Der Bundesrat hat am 05. Juli 2013 eine Neuregelung für eine internetbasierte Kfz Zulassung beschlossen. Das bedeutet, wenn Sie 2015 ein Motorrad, Auto oder andere Kraftfahrzeuge abmelden möchten, müssen Sie dazu nicht mehr persönlich zu Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde gehen, sondern können dies alternativ online erledigen. Über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), können Sie Anfang 2015 Fahrzeuge mithilfe eines neuen Personalausweises und eines Sicherheitscodes abmelden. Der Sicherheitscode ist auf der Stempelplakette des Zulassungsbezirkes sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich. Nummernschilder und Fahrzeugschein erhalten bei Anmeldungen einen QR-Code.
Seit dem 01.01.2015 die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen möglich (Stufe 1).
Seit dem 01.10.2017 ist die internetbasierte Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs auf denselben Fahrzeughalter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks mit dem bei Außerbetriebsetzung reservierten Autokennzeichen möglich (Stufe 2). Damit wurden die Voraussetzungen für die internetbasierte Neuzulassung und Fahrzeug-Umschreibung geschaffen.
Seit 2017 kann derselbe Halter seinen PKW im selben Zulassungsbezirk online zulassen.
Im Januar 2018 wurde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) eingeführt, auf die ein verdeckter Sicherheitscode angebracht ist. Die Ausgabe der neuen ZB II erfolgte zur Vorbereitung der Nutzung in Stufe 3.
Seit dem 01.10.2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln. Die Bundesregierung hat die Online-Zulassung für den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen ermöglicht (Stufe 3).
Seit Oktober 2019 wurde die bereits in Teilen mögliche internetbasierte Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge - nun auch alle Varianten der Wiederzulassung, Umschreibung und Neuzulassung - ausgeweitet. Die Fahrzeugzulassung (internetbasierte Umschreibung und Neuzulassung) wurde digital. Zur Online Kfz-Zulassung benötigen Sie einen Personalausweis mit eID-Onlinefunktion. Ferner müssen Sie die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel) freilegen (verdeckter Sicherheitscodes).
Das Ziel: Die Möglichkeit zur länderübergreifenden Kfz-Zulassung in der EU. Die Kfz-Zulassung ist eines der meistgenutzten Verwaltungsverfahren in Deutschland.

Wissenswertes zu Elektro- und Hybridfahrzeuge - Förderprogramm E-Mobilität (07/2019):
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe des Förderprogramms Elektromobilität den Absatz neuer E-Fahrzeuge zu fördern. Am 01. Juli 2019 ist eine neue Richtlinie zur Absatz-Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in Kraft getreten. Der Einbau eines Warnsignals mit dem Namen AVAS ist bei neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeugen Pflicht. Das akustische Warnsystem (AVAS) ist förderfähig.

Straßenzulassung- und Fahrerlaubnis für E-Tretroller-Fahrer - Die E-Scooter-Verordnung ist in Kraft getreten (07/2019):
Im öffentlichen Straßenverkehr kann ein Elektro-Tretroller nur zugelassen werden, wenn der Käufer vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Identifizierungsnummer für sein Scooter-Modelle erhält, ansonsten ist der elektrische Tretroller nicht versicherbar.

News und Berichte zur Kfz-Zulassungen:
Autozulassung - Wichtige Unterlagen für den Zulassungsprozess sind unter anderem Personalausweis, Bestätigung der HU und AU, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eVB-Nummer der Kfz-Haftpflicht und bei ausländischen Fahrzeugen die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC = Certificate of Conformity).

Fahrverbote für Euro-5-Diesel - Die Stadt München hat das angedrohte Fahrverbot für Euro-5-Diesel Anfang Juli 2023 zurückgezogen. Es sollte ab Oktober 2023 auf und innerhalb des so genannten Mittleren Rings eingeführt werden, wo bereits Euro-4-Fahrzeuge seit Februar nicht mehr fahren dürfen.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Autoneuzulassungen im Jahresverlauf 2022 – Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts war rund die Hälfte aller Pkw-Neuzulassungen des Jahres 2022 mit alternativen Antrieben ausgestattet und damit 15,6 Prozent mehr als im Vorjahr.
Jahresfahrleistung - Im Schnitt legten 2021 deutsche Pkw-Halter 13.180 Kilometer pro Jahr zurück, damit ist die Jahresfahrleistung erneut gesunken. Auffallend, laut der Deutschen Automobil Treuhand, kurz DAT, ist der Rückgang bei Dieselnutzern. Sie sind oft Vielfahrer, die beispielsweise im Außendienst oder im Vertrieb arbeiten, zum Job pendeln oder berufsbedingt lange Strecken fahren.
Online Autokauf - Manche Anbieter liefern den PKW bis vor die Haustür, manche zu einer Abholstation. Auch die Kfz-Zulassung bzw. ein Kurzzeitkennzeichen sind oftmals im Service inbegriffen. Der Fahrzeugkauf ist immer auch Vertrauenssache.
Autozulassung – Was braucht man, um ein Auto anzumelden? Zulassungstermine sind wegen Corona teilweise nur schwer zu bekommen. Die Online-Kraftfahrzeugzulassung, das so genannte i-Kfz, könnte für eine Entspannung der Situation sorgen. Über i-Kfz können Standard-Zulassungsvorgänge über das Internet abgewickelt werden, also nicht nur die Wiederzulassung und die Außerbetriebsetzung, sondern auch die Umschreibung, Neuzulassung und alle Varianten der Wiederzulassung.
Wohnmobilzulassung - Wer sein Fahrzeug zum Wohnmobil ausbauen will, sollte einige Dinge beachten. Beispielsweise wenn man nach dem Wohnmobil-Umbau auch die Steuervorteile als "Sonder-Kfz-Wohnmobil" nutzen möchte, müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden. Hierzu muss vorerst ein amtlich anerkannter Kfz-Sachverständiger oder Prüfingenieur, beispielsweise in einer TÜV-Niederlassung, das Kraftfahrzeug begutachten. Erst auf dieser Basis kann die Kfz-Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis erteilen.
So kommen Sie an die Elektroprämie - Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn sind die neuen Fördersätze für alle Fahrzeuge anwendbar, die erstmals ab dem 05.11.2019 zugelassen worden sind. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Fahrzeugzulassung gestellt worden sein.
Ausstellung eines Kfz Kennzeichen für E-Autos - Das E-Nummernschild wird ausgestellt, wenn der Besitzer oder Halter mit den Zulassungspapieren, dem Personalausweis, der HU-Bescheinigung und dem bisherigen Autokennzeichen bei der Zulassungsstelle erscheint und einen Betrag in Höhe von knapp 40 Euro zahlt.
E-Scooter mit Straßenzulassung - Seit Mitte Juni 2019 sind elektrische Tretroller für den Verkehr in Deutschland zugelassen. Eine Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr besteht nur, wenn die Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Identifizierungsnummer für ihre Modelle vorzeigen können. Laut Gesetz ist keine Helmpflicht und kein Führerschein vorgeschrieben, allerdings besteht Versicherungspflicht. Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen E-Scooter erwischt werden, drohen hohe Strafen.
Nutzfahrzeug mit Pkw-Zulassung - Der Mercedes-Benz Vito kommt ab Sommer 2019 auf den Markt. Zu den Highlights zählen der drehmomentstarke Vierzylinder-Diesel beim Vito Tourer mit Pkw-Zulassung.
Fahrzeugzulassung 2019 - Umschreibung und Erstzulassung online - Ab 2019 sollen Kfz-Halter in Deutschland das Ummelden und Anmeldung von Fahrzeugen am Bildschirm erledigen können.
Fahrzeugzulassung - Im ersten Halbjahr 2018 sind die Neuzulassungszahlen von Plug-in-Fahrzeugen (PHEV) und batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) enorm gestiegen. Firmenwagen sollen, laut dem Verband der Automobilindustrie, heute schon circa 44 Prozent aller E-Neuzulassungen ausmachen.
Neuerungen und Änderungen für Motorrad- und Autofahrer - Ab September 2018 müssen alle neu in den Straßenverkehr zugelassenen PKW die Abgasnorm Euro 6d-TEMP und Euro 6 aufweisen.
Oldtimerzulassung - Seit Oktober 2017 haben Oldtimerbesitzer die Möglichkeit, das H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren. Ein historisches Fahrzeug kann somit mit einem speziellen Saisonkennzeichen ausgestattet werden.
Zulassungsstellen im Test - Wie zufrieden sind Sie bei der Autozulassung in Ihrer Kfz Behörde? Der Automobilclub ADAC hat Zulassungsstellen in zehn deutschen Städten unter die Lupe genommen, unerfreulich sind die oftmals lange Wartezeiten. Ab Oktober 2018 sollen mit dem Projekt "i-Kfz" alle Zulassungen in allen denkbaren Formen online möglich sein, dadurch könnten Sie zukünftig Zeit sparen und die Gebühren könnten sich reduzieren.
Saison-Anmeldung - Bei einem Saisonkennzeichen für ein Cabriolet, Wohnmobil oder Motorrad fallen die Kosten für die Versicherung und Kfz-Steuer lediglich für den Anmeldezeitraum an. Den Aufwand für das Anmelden und Abmelden bei der Zulassungsstelle können Sie sich somit sparen.
Kfz Zulassung wird digital - Derzeit ist der Besuch in der Zulassungsstelle beim Auto anmelden noch alternativlos, jedoch soll sich dies bis 2018 ändern.
Schlaue Nummernschilder - Wunschkennzeichen auswählen, anschrauben und fertig. Für viele Kfz Halter ist damit das Thema Autonummern erledigt, allerdings nur bis zum Fahrzeugwechsel. Doch das Kennzeichen, sowohl vorne als auch hinten am Pkw, hat noch ein erhebliches Potenzial, etwa bei der Diebstahlsicherung und Diebstahlaufklärung. Möglich macht das ein kleiner Chip mit einem verschlüsselten Code.
NEFZ Testbedingungen - Als Voraussetzung für die Fahrzeugzulassung wird der NEFZ Test fast ausnahmslos von den Automobilherstellern als Selbst-Zertifizierung durchgeführt. Eine neutrale Prüforganisation wird nur als Zeuge für die Richtigkeit des Prüfablaufs bzw. den Zustand der Prüfanlage hinzugezogen.
Rote Kennzeichen - Die vorgeschlagene Änderung in die Kfz Zulassungsverordnung sieht einen neuen Fahrtzweck, die sogenannte Betriebsfähigkeitsfahrt, vor. Die Änderung soll die betrieblichen Abläufen erleichtern und letztlich geringere Kosten für Kunden und Betriebe bringen.
Internetzulassung - Kfz Zulassungsstellen setzen zunehmend auf Online-Terminvergabe.
Ab sofort können Fahrzeugbesitzer die Autozulassung eines Neu- oder Gebrauchtwagens bequem über das Internet in Auftrag geben. Das Fahrzeug lässt sich in jedem Zulassungsbezirk Deutschlands anmelden, egal wo sich der Besitzer gerade befindet.
Für die Kurzzeitkennzeichen-Beantragung gelten seit April 2015 verschärfte Bestimmungen.
3D Kfz Kennzeichen sind wegen der neuen Regelung rund um die Kennzeichen-Mitnahme bei einem Umzug hinsichtlich der lebenslangen Haltbarkeit interessant.
Fahrzeugstilllegung wegen einer Adressänderung.
Anfang 2015 ist eine Fahrzeug-Abmeldung online möglich.
PKW Maut 2016 in Deutschland - Fahrzeughalter sollen durch niedrigere Kfz Steuern entlastet werden.
Motorrad Neuzulassungen - Bayern auf der Pole Position.
HU - Ab 2018 einheitliche Mindeststandards in der EU.
Autofahrer sollten mit Jahresbeginn 2014 an die neue HU-Plakette denken.
Neues Zulassungsverfahren gestartet.
Ab 2014 dürfen Autokennzeichen beim Umzug mit.
Zulassungsstellen im Test.
Noch die grüne Prüfplakette auf dem Nummernschild?
Autozulassung - Was darf man und was nicht?
Bei der neuen H-Zulassung mehr Durchblick.
Das sollte man beim Wechselkennzeichen beachten.
Autozulassung via Internet? In zehn Minuten alles paletti.
Steuerersparnis? Wechselkennzeichen ab 2012 auch in Deutschland.
Kleinere Motorradkennzeichen ab 2011.
Führerscheinerwerb ab 2013 einfacher.
Saisonkennzeichen für Oldtimer senken die Kosten.
Fahrzeugzulassung ohne Behördengang, ohne Wartezeit.
Wechselkennzeichen für saubere Fahrzeuge.
Kennzeichenmitnahme bei Umzug.
GTÜ Tipps zur Oldtimerzulassung und Oldtimergutachten.
Ratgeber Saisonkennzeichen.
Ab Januar 2010 Vereinfachung für Autofahrer: Abgasuntersuchung und TÜV Plakette.
Hauptuntersuchung - erweitere Pflichtuntersuchung.
Segway Zulassung - eigene Fahrzeugklasse elektronische Mobilitätshilfe, kurz eMo.
Fahrzeughalter - EU möchte Halterhaftung im Straßenverkehr einführen.
Oldtimer der EU-Fahrzeugklassen M und N.
Zwangsabmeldung eines Fahrzeugs.
Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung.
Keine Ummeldepflicht für Kfz bei Wohnortwechsel.
Urteil: Jahreswagen darf nicht zu alt sein.
Steuerpflicht - Auto im Ausland zulassen.

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