Fahrzeugzulassung
Informationen und Tipps zur Kfz-Zulassung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt seit dem 01. März 2007 und damit gibt es erstmals einheitliche und eigene Regeln über die Zulassung von Fahrzeugen.
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Juristische Personen, Vereine und GbR
Bei juristischen Personen, Unternehmen und anderen Einrichtungen wird das Kfz am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen.
Da die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur juristische und natürliche Personen als Inhaber einer Zulassung akzeptiert, ist eine Kfz Zulassung nur auf einen benannten Vertreter mit dessen Personaldaten möglich. - Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile
- Alten Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis Fahrzeugschein ( sind die neuen Fahrzeugpapiere vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil I. und Teil II: ) und ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz VB-Nummer. Die Aushändigung einer Deckungskarte bzw. Doppelkarte auf Papier entfällt.
- TÜV- und AU-Gutachten
- Altes Kennzeichen ( falls vorhanden )
- Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist seit 01. Oktober 2005 eine Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt erforderlich. Ansonsten wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
- Bei Oldtimern zusätzlich erforderlich:
- Gutachten zur Einstufung als Oldtimer
Für die 07-Nummer:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Flensburger Punktekonto


