Führerscheinklassen
 

Alle EU Führerscheinklassen in der Übersicht


Aktuelle Führerscheinklassen von A bis T
Welche Fahrzeuge darf man mit den einzelnen Führerscheinklassen fahren?
Nachfolgend finden Sie die EU Führerscheinklassen B, BE, B96, AM, A, A1, A2, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T mit Erklärung im Überblick.

Wie viele Führerscheinklassen gibt es in Deutschland?
Es gibt in Deutschland insgesamt 16 Führerscheinklassen.

Was darf man mit der Führerscheinklasse fahren?
Die PKW-Führerscheinklassen beginnen mit dem Buchstaben B, die Führerscheinklassen für Krafträder mit A, die Klassen für LKW mit C, die Fahrerlaubnisklassen für Busse mit D und die Sonderklassen mit T und L.

PKW-Führerscheinklassen
  Klasse: B  /    Klasse: BE  /    Klasse: B mit Schlüsselzahl 96  /    Klasse: B mit Schlüsselzahl 196
  (Klasse: S gültig bis 18.01.2013)

Motorrad-Führerscheinklassen
  Klasse: AM  /  Klasse: A  /  Klasse: A1  /  Klasse: A2
  (Klasse: M gültig bis 18.01.2013)

LKW-Führerscheinklassen
  Klasse: C  /  Klasse: CE  /  Klasse: C1  /  Klasse: C1E

Bus-Führerscheinklassen
  Klasse: D  /  Klasse: DE  /  Klasse: D1  /  Klasse: D1E

Sonder-Klassen
  Klasse: T  /  Klasse: L

Führerscheinklassen-Tabelle
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Gültigkeit Führerscheinklassen
  Fahrerlaubnisklassen nur in Deutschland gültig

Neue Fahrerlaubnisklassen
  wichtige Neuerungen 2013

Alte Fahrerlaubnisklassen
  gültig bis 18. Januar 2013

Führerschein
  Fragen und Antworten

Führerschein für Fun-Mobile
  Hoverboards, Einräder oder E-Skater ab 6 km/h

Fahrerlaubnisrecht
  Urteil zum Führerscheinrecht

Führerschein A - Z
  Tipps und Infos


EU Führerschein-Klassen:


Hier finden Sie die neuen Führerscheinklassen, die mit der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.01.1999 und 19.01.2013 eingeteilt wurden, aufgegliedert und übersichtlich.

Das sind die neuen Führerscheinklassen per 19. Januar 2013:
Klasse AM (ersetzt Klasse M und S), Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse B, Klasse BE, Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (integriert in Fahrerlaubnisklasse BE), Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse T und Klasse L. Die Führerschein-Klassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen. L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland. Die Führerschein-Inhaber, bei denen die Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erteilt worden ist, dürfen seit dem 19. Januar 2013 zusätzlich zum bisherigen Umfang ihres Führerscheins auch Fahrzeuge fahren, die vom neuen Umfang der jeweiligen Klasse erfasst wurden.

Welche Fahrerlaubnisklassen gibt es?
Das sind die Führerscheinklassen per 01. Januar 1999:

Klasse A, Klasse A1, Klasse B, Klasse BE, Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse M, Klasse S, Klasse L und Klasse T. Die Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen. M, S, L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland.

Alte Fahrerlaubnisklassen:
Die alten Führerschein-Klassen 1, 2, 3, 4, 5 und 1a, 1b und FE KOM waren über lange Jahre die Einteilung und jedermann wusste, welche Fahrzeuge damit gefahren werden durften. Nun gehören sie längst der Vergangenheit an.

Führerscheinklassen neu und alt im Vergleich
Führerscheinklasse alt Führerscheinklasse neu seit 19.01.2013 Zusatz
1 A
1a A2
1b A1
2 C und CE Klasse C und CE befristet bis zum 50. Lebensjahr
3 B, BE, C1 und C1E
2 und 3 D, D1, D1E und DE Je nach zulässigem Gesamtgewicht des Kfz und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Omnibussen
4 AM
5 L

Welchen Führerschein für was?
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Fahrerlaubnisklassen – PKW-Klasse, Motorrad-Klasse, LKW-Klasse, Bus-Klasse und Sonderklasse auf einen Blick:

PKW-Klassen

Was ist im Führerschein Klasse B enthalten?
direkter Erwerb
Beinhaltet AM,L
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

nur mit Führerscheinklasse B und Führerschein der Klasse BE
ab 17 Jahre: Begleitetes Fahren
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugfahrzeug der Führerscheinklasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg). Wer den Führerschein der Klasse B und die Führerscheinklasse BE (Anhängerführerschein) besitzt, kann damit eine Fahrzeugkombination (Auto mit Anhänger) mit einem Gewicht bis zu 7 Tonnen fahren.

Beinhaltet AM, L
nur mit Klasse B
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Der Führerschein B96 stellt eigentlich keine eigene Fahrerlaubnisklasse dar und kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 17 Jahren durchgeführt werden (beispielsweise, wenn sich der Fahrschüler in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft in einem Fahrbetrieb befindet).

Keine eigene Fahrerlaubnisklasse
5 Jahre im Besitz des PKW-Führerscheins Klasse B
ab 25 Jahre
Keine Theorie- oder Praxisprüfung, lediglich Theorieunterricht und Fahrstunden
Autofahrerinnen und Autofahrer, die fünf Jahre im Besitz eines Autoführerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, wird durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Mit der Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 196 darf man Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen) und einer Motorleistung bis zu 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, fahren. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland. Im Führerschein wird, nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Fahr- und Theoriestunden, die Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (B196). Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Mit der Fahrerlaubniserweiterung B196 ist die Erweiterung auf die Motorradklasse A2 (Paragraf 15 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV) nicht möglich, auch ein vereinfachter Aufstieg von A1 zu A2 und von A2 zu A oder eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von Klasse A1 zu A ist nicht möglich.

Mit der "alten" Führerscheinklasse 3
Was darf man mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahren?
Mit dem alten Führerschein der Klasse 3
  • dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).
  • Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, L sowie M und S (beide Fahrerlaubnisklassen gültig bis 18. Januar 2013) erteilt.
  • Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.

Motorrad-Klassen

Beinhaltet -
direkter Erwerb
ab 16 Jahre / ab 15 Jahre
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei E-Motoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung und einer Leermasse von max. 350 kg (ohne Masse der Batterie bei E-Fahrzeugen).

Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV, § 10 Mindestalter - verabschiedet am 28. Juli 2021:
Die neue Gesetzesvorgabe, die am Juli 2021 in Kraft trat, hat zum Ziel, insbesondere jungen Menschen in strukturschwachen Regionen zu mehr Mobilität zu verhelfen. Nach dem neuen Gesetz können Jugendliche mit 15 Jahren in den deutschen Bundesländern einen Führerschein der Klasse AM erwerben und damit bis zu ihrem 16. Geburtstag im Inland überall herumfahren. Fahrten ins Ausland sind mit dem Führerschein mit der geänderten Schlüsselziffer 195 nicht gestattet, dafür muss die Vollendung des 16. Lebensjahres abgewartet werden.

Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung - verabschiedet am 07. Juli 2017:
Mit dieser Änderung wurde der Paragraf 6 der FeV an die Verordnung (EU) 168/2013 angepasst. Hierbei wurde die Definition von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen geändert. In Deutschland dürfen Fahrzeuge der Kategorie L6e (leichtes vierrädriges Kfz), inklusive EG Fahrzeugklasse L6e-B (leichtes Vierradmobil), mit der Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen B, T, AM, A, A1 und A2 gefahren werden.

Einteilung der EU Führerscheinklassen gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung - gültig August 2017:
Neue Bestimmungen im Fahrerlaubnisrecht durch die Umsetzung der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften für
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e
  • dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e
  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B
Fahrerlaubnisse, die bis zum 23. August 2017 erteilt worden sind, bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen bestehen.

Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76:
Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Beinhaltet A1,A2
direkter Erwerb
ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren (EG-Fahrzeugklasse L5e).

Beinhaltet AM
direkter Erwerb
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Beinhaltet A1, AM
direkter Erwerb
ab 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Mit der "alten" Fahrerlaubnisklasse 3
Hier ist Folgendes zu unterscheiden:
Ist der Führerschein vor dem 01. April 1980 erteilt worden, gilt:

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung). Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

Ist der Führerschein in der Zeit vom 01. April 1980 und 18. Januar 2013 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie nachfolgende Fahrzeuge fahren:
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)


LKW-Klassen

Beinhaltet C1
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
ab 21 Jahre
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Beinhaltet Führerscheinklassen BE, C1E, T sowie DE, sofern Klasse D vorhanden
nur mit Führerscheinklasse C
ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
ab 21 Jahre
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden
nur mit Führerscheinklasse C1
ab 18 Jahre
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Für die Führerscheinklasse C1E gilt: Ist der Lastkraftwagen zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf er mit einem C1E-Führerschein nicht mehr gefahren werden, unabhängig von der Sitzplatz-Anzahl.
Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten.

BUS-Klassen

Beinhaltet D1
nur mit Führerscheinklasse B
ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre - Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Kfz - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer), auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg.

Beinhaltet BE, D1E
nur mit Führerscheinklasse B
ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre - Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.

nur mit Klasse B
ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
ab 21 Jahre
Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder Klassen AM, A, A1und A2 - mit einer maximalen Länge von 8 m zur Beförderung mit mehr als 8, aber höchstens 16 Personen (außer dem Führersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Beinhaltet Führerscheinklasse BE
nur mit Führerscheinklasse D1
ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
ab 21 Jahre
Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Anpassung am Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - gültig seit Mai 2021
Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2018/645 wurde eine Anpassung am Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorgenommen. Demnach gibt es seit Mai 2021 einen Fahrerqualifizierungsnachweis, welcher Berufskraftfahrern zusätzlich zum Führerschein ausgestellt wird. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt den Hinweis zu Schlüsselnummer 95 im Führerschein.

Mindestalter bezogen auf die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder vergleichbare Berufe:
Die Fahrerlaubnisbehörde kann beim Mindestalter auch Ausnahmen zulassen, so dass das Mindestalter bezogen auf die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer (Busfahrer) oder vergleichbare Berufe bei 18. Jahren liegt. Es gibt den Modellversuch Berufskraftfahrer ab 18. Jahre. Hier werden Busfahrer/-innen in ganz Deutschland im Rahmen einer 3-jährigen dualen Lehre zum Berufskraftfahrer (Fachrichtung Bus) ausgebildet und erwerben bereits mit 18 Jahren den Busführerschein. Der Führerschein ist begrenzt auf den Linienverkehr bis 50 Kilometer.

Sonder-Klassen

Beinhaltet AM, L
ab 16/18 Jahre
direkter Erwerb
ab 16 Jahre - nur Zugmaschinen durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h. Mit einer Ausnahmegenehmigung ist die Führerscheinklasse T, die herkömmlicherweise eine Altersuntergrenze von 16 Jahren hat, auch schon mit 15 Jahren möglich. Diese Ausnahmegenehmigung für den T-Führerschein ab 15 Jahren ist jedoch außergewöhnlich schwierig zu erhalten.
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

ab 16 Jahre
direkter Erwerb
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


Die Erlaubnis kann auf einzelne Fahrzeugarten dieser EU Führerscheinklassen beschränkt werden:
Beim Abschleppen eines liegengebliebenen Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs.

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Führerscheinklasse geführt werden, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.

Die Klassen 1 und 1a sind in die neu definierte Motorrad-Klasse A übergegangen. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein bestehen. Wer die Fahrerlaubnis in einer Leistungsklasse erwirbt, die zunächst schwächer ist, erhält leichteren Einstieg zur nächst höheren Führerscheinklasse.

Außerdem berechtigen
  • Fahrerlaubnisse der Klassen A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1, A2 und AM.
  • Fahrerlaubnisse der Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM.
  • Fahrerlaubnisse der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L.
  • Fahrerlaubnisse der Klasse C zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1.
  • Fahrerlaubnisse der Klasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
  • Fahrerlaubnisse der Klasse C1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
  • Fahrerlaubnisse der Klasse D zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1.
  • Fahrerlaubnisse der Klasse D1E zum Führen von Fahrzeugen der Klasse BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
  • Fahrerlaubnisse der Klasse DE zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1E, BE, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
  • Fahrerlaubnisse der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L.

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:
  • Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Jagd, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende
  • Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes.
  • Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
  • Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung.
  • Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen.
  • Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.

Welche Fahrerlaubnisklassen gibt es in Deutschland?
Die folgenden Führerscheinklassen sind nur in Deutschland gültig:

Fahrerlaubnisklasse M (gültig bis 18. Januar 2013)
Gültig für Fahrräder mit Hilfsmotor und zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Führerscheinklasse S (seit 01. Februar 2005, gültig bis 18. Januar 2013)
Gültig für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 4 kW (bis 350 kg) und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h). Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

Klasse L
Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h (und Anhänger).
Mindestalter: 16 Jahre.

Fahrerlaubnisklasse T (beinhaltet L)
Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (mit Anhänger) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger). Das Mindestalter liegt hier bei 16 Jahren.

Mofa Prüfung
Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Ausnahme: Wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Mietwagen, Krankenwagen und Taxis
Hier ist das Mindestalter 21 Jahre. Ausnahme: Bei einer Ausweis-Beschränkung auf Krankenwagen liegt das Mindestalter bei 19 Jahren.

Welchen Führerschein darf man mit welchem Alter absolvieren?
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt das Mindestalter:
  • 15 Jahre für Mofa
  • 16 Jahre für die Klassen A1, T und L.
  • 18 Jahre für die Klassen A2 bei direkten Erwerb, C und CE (unter bestimmten Voraussetzungen), C1, C1E, BE und B
  • 20 Jahre für die Klasse A bei 2jährigen Vorbesitz von A2
  • 21 Jahre für die Bus-Klassen D1, DE1 und D, DE (unter bestimmten Voraussetzungen) und Motorrad-Klasse A für dreirädrige Kfz
  • 24 Jahre für die Klassen A bei Direkteinstieg
Bewerber der Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T müssen sich einem Sehtest unterziehen.

Gültigkeit - Der Führerschein der Klassen:
  • C1, C1E ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre gültig
  • C, CE, D, DE, D1 und DE1 ist für 5 Jahre gültig
  • B, BE, T, L, A, A1, A2 und AM ist unbefristet gültig

Verlängerung - Die Fahrerlaubnis der Klassen:
  • C, CE, C1, C1E. D, D1, D1E und DE kann vom Antragsteller verlängert werden
  • D, D1, D1E und DE kann nach der Vollendung des 50. Lebensjahres nur dann verlängert werden, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nachweisen kann
  • Die Verlängerung der Geltungsdauer für die Fahrerlaubnisklassen für Bus und Lkw müssen Sie bei der Gemeinde oder der örtlich zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Für die Verlängerung ist keine Führerscheinprüfung erforderlich.

Neue Führerscheinklassen 2013 - Wichtige Änderungen im Überblick:
In Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der EU gelten seit dem 19. Januar 2013 neue Regelungen für den Führerschein. Die neuen Vorgaben gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt und für alle Fahrerlaubnisse, die seit dem 19.01.2013 verlängert oder erteilt wurden. Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01.2013 erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit noch bis mindestens 2022. Anschließend müssen sie in den neuen, zeitlich befristeten EU-Führerschein umgetauscht werden.

Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013
Führerscheinklasse A2
Einführung der neuen Führerscheinklasse A2, die die bisherige Klasse A (beschränkt) ersetzt.

Führerscheinklasse AM
Einführung der neuen Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder, die die bisherigen Klassen S und M ersetzt.

Neue Definition der Führerscheinklassen
Fahrerlaubnisklasse A1
Die bisherige Definition der Klasse A1 wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg eingehalten werden.

Fahrerlaubnisklasse D und D1
Bei der Fahrerlaubnisklasse D1 muss die Länge von maximal 8 m eingehalten werden. Bei den Busführerschein-Klassen D und D1 zählen nicht mehr die Sitzplätze im Omnibus, sondern die Personenanzahl.

Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen
Führerschein B 196
Seit Januar 2020 können Inhaber eines Autoführerscheins den Führerschein B196 erwerben. Mit dieser Fahrerlaubniserweiterung können 125er-Motorräder gefahren werden, wenn die Autofahrerin bzw. der Autofahrer mindestens 25 Jahre ist und seit fünf Jahren einen Pkw-Führerschein besitzt. Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Stufenweiser Einstieg der Motorrad-Führerscheinklassen
Für den Direkteinstieg der Klasse A wurde das neue Mindestalter auf 24 Jahre reduziert. Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.

Anhängerregelung BE
Vereinfachung der Fahrerlaubnisklasse BE. Alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B dürfen gefahren werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet. Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (bis 4.250 kg) ist eine Fahrerschulung abzulegen.

Anhängerregelung C1E
Die Regelung der Führerscheinklasse C wurde vereinfacht. Zulässig sind Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird. Auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zuges kommet es künftig nicht mehr an.

Caravan-Führerschein B96
Spezieller Caravan-Führerschein für mehr Gesamtgewicht. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine Fahrschulung (mindestens 7 Stunden) mit einem praktischen und theoretischen Teil.

Weitere Informationen finden Sie hier: Neuer EU Führerschein

Führerschein - Fragen und Antworten:
Wo steht was auf dem Führerschein?
Im Feld 4 b steht der Ablauf der Führerschein-Gültigkeit. Im Feld 5 steht die Nummer des Führerscheins. Im Feld 9 stehen auf der Vorderseite die Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, auf der Rückseite stehen sämtliche Fahrerlaubnisklassen. Im Feld 10. steht das Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse. Im Feld 11 steht das Gültigkeitsdatum der befristet erteilten Fahrerlaubnisklassen. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet. Im EU Führerschein-Feld 12 stehen Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen).

Welche Fristen muss man beim Führerscheinumtausch beachten?
Nach der Dritten EU -Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in die neuen EU-Scheckkartenführerscheine umzutauschen. Der Führerscheinumtausch in Deutschland geschieht stufenweise. Für den Umtausch ist die jeweilige Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Man benötigt dazu den alten Papierführerschein, ein neues Passbild und den Personalausweis oder Reisepass. Die Verlängerung erfolgt bei Motorrad- und Pkw-Fahrern ohne Prüfungen. Die neuen Führerscheine sind in der Gültigkeit als Dokument auf 15 Jahre befristet.

Führerschein-Umtausch ab 2024, 2025, 2033:
Der Führerscheinumtausch ab Jahrgang 1953 bis 1958 begann 2022. Liegt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers zwischen 1959 bis 1964 und handelt es sich noch um einen rosafarbenen oder grauen Führerschein, musste das Dokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Jahrgang 1965 bis 1970 muss die alten Papierführerscheine umtauschen bis 19. Januar 2024. Der Jahrgang 1971 und jünger ist im Jahr 2025 dran und wer vor 1953 geboren ist, hat noch Zeit bis 2033.

Wonach richten sich die Führerschein-Klassen?
Nicht jeder Führerscheininhaber darf jedes Kraftfahrzeug fahren. Die einzelnen Fahrzeugklassen richten sich in der Regel nach der Bauart und dem Gesamtgewicht des Kfz.

Worin unterscheiden sich die Fahrerlaubnisklassen A und B?
Die B-Klassen beziehen sich auf die Befugnisse zum Führen von PKWs bis 3,5 Tonnen. Die A-Klassen beziehen sich auf die Befugnisse zum Führen von motorisierten Zweirädern.

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Einführung, Änderung und Neuregelung bezüglich Führerschein und Fahrerlaubnisklassen. Beispiele:
Wie sieht der neue EU Führerschein (Kartenführerschein) aus? Ist der alte Führerschein befristet bzw. wie lange ist er noch gültig? Wie sind die neuen Fristen zum stufenweisen Umtausch? Was ändert sich seit der Anlage 8e der FeV? Welchen Umfang haben die neu erteilten Führerscheinklassen? Gelten diese neuen Regelungen auch für mich?

Daten und Fakten zum Führerschein

Führerschein-Klasse B:
Möchte ein angehender Autofahrer bereits im Voraus schon etwas Fahrpraxis erwerben und dabei nicht bis zu seinem 18. Geburtstag warten, bietet sich die Führerschein-Klasse B17 an. In diesem Zusammenhang kann der Jugendliche die Fahrerlaubnis ab 17 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17, kurz BF17) erwerben. Allerdings darf er dann das Auto nur unter Aufsicht einer erfahrenen Begleitpersonen fahren.
Die in der Europäischen Union ausgegebenen Führerscheine werden auch in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz akzeptiert.

Fahrerlaubnis für Hoverboard, Einrad oder E-Skater:
Die futuristisch aussehenden Fortbewegungsmittel, die mit dem E-Antrieb mehr als 6 km/h schnell werden können, stellen vor dem Gesetz keine Spaßmobile mehr dar, sondern Kraftfahrzeuge, für deren Betrieb ein Führerschein erforderlich ist. Der Fahrer macht sich also möglicherweise des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.

Interessante Gerichtsurteile (jlp) zu den Themen Führerscheinklasse und Fahrerlaubnis:
Fahrerlaubnis und vermindertes Sehvermögen - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 11 BV 14.1345
Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse 3 alten Rechts hat der Betreffende, dessen Sehschärfe auf dem schlechteren Auge unter 0,1 liegt, auch dann keinen Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis der LKW Führerscheinklassen C1 und C1E, wenn er auf beiden Augen über ein normales Gesichtsfeld verfügt und das fehlende räumliche Sehvermögen kompensieren kann.

Entziehung der Fahrerlaubnis - OVG Berlin-Brandenburg, Az.: 1 S 13.15
Einem Führerscheininhaber kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er an einer schwerwiegenden Krankheit, hier Parkinson, leidet und er trotz Aufforderung der zuständigen Führerscheinbehörde kein Gutachten vorlegt, das seine Fahreignung bestätigt.

Ohne MPU geht nichts - Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 CE 14.1776
Ist die Fahrerlaubnis im Strafverfahren wegen einer Alkoholfahrt mit 1,34 Promille entzogen worden, ist eine vorläufige Fahrerlaubniserteilung ohne Fahreignungsüberprüfung durch eine Medizinisch Psychologische Untersuchung auf Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Vermeidung von Gefahren, die von alkoholisierten Kraftfahrzeugführern im Straßenverkehr ausgehen, abzulehnen.

Wann führt ein Fahrradfahrer sein Fahrrad? - Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 ZB 14.1755
Ein Fahrradfahrer wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und zu einem Führerscheinentzug verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen und eine Sperre von sechs Monaten für die Neuerteilung angeordnet. Wenige Monate später wurde er dabei beobachtet, wie er auf einem Fahrrad sitzend und rollend dieses Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr bewegte. Eine Blutentnahme ergab einen Wert von 2,41 Promille. Gleichwohl wollte er seinen Führerschein wieder haben. Nach seinen Angaben habe er zwar auf dem Fahrrad gesessen, er habe aber das Fahrrad nicht geführt. Hierzu hat das Gericht festgestellt, dass das Sitzen auf einem rollenden Fahrrad immer ein Führen dieses Fahrrads darstellt, weil ein rollendes Fahrrad mit einer darauf sitzenden Person offensichtlich des Führens bedarf. Damit wurde ein neuer Führerschein nicht erteilt.

Tipps und Berichte rund um den Führerschein sowie Definition, Beschränkungen und Rechtliches der einzelnen Fahrerlaubnisklassen:
Führerschein-Novelle 2024 - Die EU hat einen Entwurf zur Führerschein-Novelle vorgelegt. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines Pkw-Stufenführerscheins mit den Führerscheinklassen B für leichtere und B+ für schwerere Fahrzeuge sowie ein mögliches Nachtfahrverbot für Fahranfänger vor.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Führerschein-Neulinge - Der Führerschein ist bestanden und jetzt soll natürlich ein fahrbarer Untersatz her, doch nicht immer können Fahranfänger sofort auf ein Auto, zum Beispiel aus der Familie, zurückgreifen. Beim Pkw-Kauf sollten unerfahrene Fahranfänger einige Dinge beachten.
Autoführerschein - Dreiradroller können für über 21-jährige Autofahrer interessant sein, die auch mal Schräglage fahren wollen ohne Erweiterung des Pkw-Führerschein. Das dreirädrige Konzept wissen aber auch Roller- und Motorradfahrer zu schätzen, die besonderen Wert auf Sicherheit legen.
Rekord bei Führerscheinprüfungen - Nicht alle Deutschen wollen nur noch Fahrrad fahren, wie eine aktuelle Auswertung der Prüfstellen Tüv und Dekra zeigt. Laut Angaben sind im Jahr 2022 rund 1,76 Millionen praktische Fahrerlaubnisprüfungen für Führerscheine aller Klassen durchgeführt worden.
Fahrerlaubnisklassen und Anhänger - Mit der Klasse B dürfen bis zu 8 weitere Personen mitgenommen werden und das Kraftfahrzeug darf nicht mehr als 3,5 Tonnen aufweisen. Für einen Anhänger muss kein separater Führerschein gemacht werden, der Anhänger darf aber nicht schwerer als 750 Kilogramm sein, auch darf das Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschritten werden. Wer mehr Gewicht ziehen muss, benötigt entweder die Führerscheinklasse BE, dann darf der Anhänger allein bis 3.500 kg wiegen, oder man lässt sich ohne weitere Prüfung die Schlüsselzahl 96 im Führerschein eintragen. Mit dem Führerschein B96 darf ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 4.250 kg bewegt werden.
Neues Mikro-Mobil von Automobilhersteller Opel - Der City-Stromer Rocks-e wird offiziell als Leichtkraftfahrzeug eingestuft, deshalb dürfen ihn bereits Jugendliche ab 15 Jahre mit Führerscheinklasse AM fahren. Eine entsprechende Novellierung ist 2021 in Kraft getreten, sodass diese Regelung nun bundesweit gilt. Der Gesetzgeber unterstützt damit das Mobilitätsbedürfnis von Jugendlichen, besonders für den Weg zur Lehrstelle oder Schule.
Anhängerfahrten - Wenn sie ihre Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999 gemacht haben, dürfen sie mit ihrem Pkw nicht jedes Gespann ziehen. Der Autoführerschein Klasse B begrenzt die Gesamtmasse des Gespanns auf 3,5 Tonnen. Hier zählt anders als beim "offenen" Führerschein nicht das tatsächliche Gewicht der beiden Kraftfahrzeuge, sondern die Summe der zulässigen Gesamtmassen.
Führerscheinprüfungen - Die Zunahme an Führerscheinprüfungen im vergangenem Jahr (laut dem TÜV-Verband e.V.) zeigt, dass immer noch viele, vor allem junge Leute mit dem Auto fahren und dafür die notwendige Fahrerlaubnis erwerben wollten.
Optimierte Praktischen Fahrerlaubnisprüfung, kurz OPFEP - Führerscheinprüflinge müssen sich auf einige Änderungen in 2021 einstellen. Mit der optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung wird das Ziel verfolgt, die Beurteilung der Fahrkompetenz und die Leistungsrückmeldung an den Führerscheinbewerber zu verbessern. Als bedeutendster Indikator für die Objektivität und Zuverlässigkeit des Messverfahrens wurde bei 15 simulierten und 20 realen Prüfungen der Klasse B, bei 20 realen Prüfungen verschiedener EU Führerscheinklassen und bei drei videografierten Prüfungen die Beobachterübereinstimmung untersucht.
A1-Motorräder mit dem Autoführerschein fahren - Im Mai 2020 wurden nach Angaben des Industrieverbandes Motorrad über 24.400 Neuzulassungen registriert. Ungebrochen ist der Nachfrageboom in der kleinen Klasse. Leichtkrafträder kamen zum auf ein Wachstum von über 60 Prozent. Noch stärker legten die Leichtkraftroller zu, hierbei dürfte die neue Führerscheinregelung, ein Motorrad der Führerscheinklasse A1 mit dem Führerschein B196 zu fahren, eine Rolle gespielt haben. Die neue Fahrerlaubnis für Krafträder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 15 PS Leistung nennt sich B196. Eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von Motorradklasse A1 zu A ist nicht möglich, da mit dieser Berechtigung keine Führerschein der Klasse A1 erworben wird.
Motorrad-Fahrerlaubnis 2020 - Eine mögliche dauerhafte Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre trat bereits im Dezember in Kraft. Ob und wie die einzelnen Bundesländer diese Regelung umsetzen werden, wird das Jahr 2020 zeigen. Nordrhein-Westfalen (NRW) wird nun als erstes westdeutsches Bundesland für den AM-Führerschein das Alter von 16 auf 15 heruntersetzen.
Das E-Auto Isetta kommt zurück - Das Elektrofahrzeug wird in der Kategorie L7e als "leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug" zugelassen. Der Fahrer braucht den Autoführerschein der Fahrerlaubnisklasse B.
Führerscheinklasse - Was darf ich fahren? Eine mögliche dauerhafte Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre trat am 06. Dezember 2019 in Kraft. Das Jahr 2020 wird zeigen, ob und wie die einzelnen Bundesländer die Regelung umsetzen werden. Mit der aktuellen Zweiradklasse AM darf man Drei- und Zweirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren, das Mindestalter beträgt 16 Jahre . Die Führerscheinklasse AM ist in den Klassen A, A2, A1, B und T eingeschlossen. Als Eignungsnachweis dienen der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, kurz LSMU), eine Sehtest-Bescheinigung nach Paragraf 12 Absatz 3 FeV oder ein Zeugnis nach Paragraf 12 Absatz 5 FeV oder ein Zeugnis oder ein Gutachten nach Paragraf 12 Absatz 4 FeV.
Motorrad-Einsteiger - Wenn Sie seit Anfang 2018/ 2019 Ihren Führerschein der Motorradklassen A2, A1 oder A gemacht haben, können Sie sich über einen Rabatt der Fahrzeugmarke Honda freuen.
Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren - Autofahrer dürfen bislang ein Leichtkraftrad fahren, wenn sie ihren Pkw-Führerschein der alten Führerscheinklasse 3 vor 1980 gemacht haben. Das Bundesverkehrsministeriums plant, die Anforderung an die Führerscheinausbildung der Klasse A1 (Leichtkrafträder) zu senken. Die kleinen Leichtmotorräder mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und bis zu 15 PS können über 100 km/h schnell fahren. Der Zugang zu diesen Leichtkrafträdern soll Autofahrern mit einem Pkw-Führerschein und einem Alter über 25 Jahre erleichtert werden. Neue Voraussetzungen sollen 6 praktische Fahrstunden, eine 90-minütige Theorie-Stunde und ein Mindestalter von 25 Jahren sein. Die Fahrstunden müssen nicht im realen Straßenverkehr stattfinden. Eine Prüfung wäre nicht mehr erforderlich.
Der alte Autoführerschein wird ungültig und muss ausgetauscht werden - Bis 2033 will die Europäische Union eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürger einführen. Diese soll besonders fälschungssicher sein. Um die EU-Vorgaben zum Führerscheintausch (rosafarbener oder grauer Papierführerschein sowie Karten-Führerschein) in Deutschland effektiv umzusetzen zu können, wurde Anfang 2019 die Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 8e geändert. Seit Einführung des Stufenplans sind Sie verpflichtet, alte Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen. Bis zum Jahr 2028 sollen möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein.
Motorradhersteller Harley erstattet einen Teil der Führerscheinausbildung - Profitieren können von der Zuschuss-Aktion Kunden, die nach dem 15. Oktober 2018 den Führerschein Klasse A oder A2 gemacht haben. Der Führerschein darf höchstens ein halbes Jahr alt sein.
Führerscheinklassen Bedeutung und Konsequenzen - Es gibt 16 unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen und wer in Deutschland seine Führerscheinprüfung bestand hat, darf i. d. R. ein Leben lang ein Fahrzeug (Ausnahme Bus und LKW) fahren, es sei denn, es passiert etwas. Gibt es nämlich Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, muss sich der Fahrer einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen und diese kann folgenreich sein.
Scooter-Klasse A oder B - Mit dem PKW-Führerschein Roller fahren und Zweirad-Feeling auf drei Rädern genießen. Wenn man mindestens 21 Jahre alt ist, darf man den modernen Midsize-Roller Quadro3 mit dem Autoführerschein Klasse B bewegen. Dies könnte eine Alternative für Nicht-Biker sein.
Führerschein-Klasse CE - Autofahrer, die ihren Führerschein nach 2001 erworben haben, müssen eine eigene Prüfung für das Führen von Fahrzeugen (z.B. Kastenwagen, Wohnmobile) mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) bestehen. Die Fahrtüchtigkeit muss im Zuge einer ärztlichen Begutachtung alle fünf Jahre kontrolliert und die Fahrerlaubnis der Klasse CE neu beantragt werden.
Ratgeber Reisemobil leihen - Fast alle Mietreisemobile dürfen mit der "normalen" EU Führerscheinklasse B gefahren werden. Allerdings muss der Mieter älter als 21 Jahre und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, darüber hinaus benötigt er mehr als ein Jahr Fahrpraxis.
Lieber Mopedauto als Moped fahren? - Microcars dürfen Jugendliche bereits mit 16 Jahren fahren, vorausgesetzt sie haben eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM, einen Zweirad- oder einen Traktorführerschein. Leichtfahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit.
Gibt es seit Anfang 2017 keine Führerscheinklassen-Beschränkungen für Vierradroller mehr? Die bisherigen Einschränkungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung wurden zum Jahreswechsel beseitigt. Aufgrund von Gesetzesänderungen dürfen seit Anfang 2017 auch Inhaber der Führerschein-Klasse B ab 21 Jahren den Vierradroller Quadro 4 (wird als dreirädriges Kraftfahrzeug zugelassen) mit voller Leistung fahren. (Von 18 bis 21 Jahren darf man mit dem Autoführerschein den Vierrad-Roller mit einer Leistungsbegrenzung bis 20 PS fahren). Volle Leistung, das bedeutet gegenüber 2016 eine kleine Steigerung von 29 PS auf 31 PS (23 kW). Und wer den A1-Führerschein hat, darf den Quadro4 bis max. 15 kW schon ab 16 Jahren fahren. Wer den Führerschein der Klasse B in der Zeit vom 19.01.2013 bis 26.12.2016 gemacht hat, kann zusätzlich die Schlüsselzahl 194 für 3-rädrige Fahrzeuge in seinem Fahrausweis eintragen lassen. Möglich macht das die Einordnung des 4-Rad-Rollers Quadro4 in die Fahrzeugkategorie L5e (Klasse der dreirädrigen Kfz), in die der Quadro4 aufgrund der Spurweite fällt.
Führerschein für Wohnwagen, Wohnmobil und Anhänger - Freizeitmobile werden aktuell vor allem in der Fahrerlaubnisklasse unter 3,5 Tonnen (PKW, Kfz mit leichteren Anhängern) gekauft, um mit den neuen Führerschein - Klasse B - gefahren werden zu können.
Dreirad mit 25 km/h Zulassung - Der Piaggio Ape 50 darf seit der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung mit einer gültigen Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden. Der Kleinlaster ist in der auf 25 km/h gedrosselten Ausführung ab Werk erhältlich ist.
Fahrerlaubnisverordnung 2017 - Das Zweirad-Feeling ist jetzt auch ohne Motorradführerschein möglich, da die bisherigen Einschränkungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum Jahreswechsel aufgehoben wurden. Jeder kann nun mit einem Pkw-Führerschein mit einem motorisierten Dreirad in der Stadt sowie auf der Landstraße oder Autobahn unterwegs sein.
Autoführerschein - In der EU gibt es aktuell 110 verschiedene Führerschein-Dokumente. Ab 2033 werden ausschließlich nur noch Kartenführerscheine ausgestellt. Die neuen einheitlichen Führerscheine haben eine wesentlich kürzere Gültigkeit, sie laufen bereits nach 15 Jahren ab.
Drohnen-Führerschein für alle - Die Deutsche Flugsicherung (DFS) schlägt Alarm und fordert einen "Drohnen-Führerschein" für alle. Drohnen-Piloten sollten bereits ab einem Startgewicht von 250 Gramm einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Bislang gilt dies nur für gewerbliche Nutzer und für Drohnen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen. Außerdem will die DFS eine zeitliche Beschränkung der Führerschein-Gültigkeit.
Führerschein Klasse B Anhänger - Wenn Sie nach 1999 ihren Autoführerschein gemacht haben, sind Sie berechtigt, Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 Kilogramm zu fahren. Schwerere Anhänger sind nur dann erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3.500 Kilo nicht übersteigt. Wenn Sie mit einem BE-Führerschein oder einem alten Führerschein der Klasse 3 unterwegs sind, müssen Sie auf die zulässige Anhängelast achten. Im Jahr 2013 gab es die Einführung einer Schlüsselzahl und die Erweiterung einer Anhänger-Klasse.
A2-Regelung für den Stufenführerschein - Die EU hat Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Bisher erlaubte die Bundesregierung die Drosselung stärkerer Krafträder auf 48 PS für die Führerscheinklasse A2.
Anmietung eines Wohnmobiles im In- und Ausland - Die alte deutsche Führerscheinklasse 3 erlaubt das Führen eines Kraftfahrzeugs bis 7,5 Tonnen zGM, die neue hingegen nur bis 3,5 Tonnen. Wiegt ein Camper mehr benötigt man C1 oder C.
Klasse B Führerscheine - Das neue Quad Sondermodell Kymco Maxxer 300 Onroad Supermoto sorgt für maximalen Fahrspaß. An dem Gerücht, dass ab 2016 der Autoführerschein nicht mehr die Fahrerlaubnisklasse AM einschließen soll, ist (Stand Dezember) nicht wahr.
Vermindertes Sehvermögen - Gerichtsurteil zur Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nach alten Recht und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis-Klasse C1 und C1E.
Ellenator - Autofahren mit dem Führerschein A1 schon ab 16.
Kostenloser Lkw Führerschein - Muss ein ausgeschiedenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr die anteiligen Kosten für den Erwerb zurückzahlen?
Leichtautos können mit dem Traktorführerschein, einem Führerschein der Klasse AM, und mit allen Zweirad-Führerscheinen gefahren werden.
Wohnmobil Activa One 690 HB (bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) darf mit der Führerschein Klasse B gefahren werden.
Für Neulinge der Führerschein-Klasse A1 - Anfängermotorrad Honda CB125F.
Was kann der Inhaber einer ausländischen EU Fahrerlaubnis, gegen den eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erteilt worden ist, tun?
Der Electromobile City Scooter darf mit einem Führerschein S für Kleinkrafträder bereits von 16-Jährigen gefahren werden.
Die Führerschein-Klasse A2 bis 48 PS boomt.
Dürfen Dreirad-Roller mit der Fahrerlaubnisklasse A1 gefahren werden?
Fahrerlaubnisentzug bei Ladendiebstahl?
Euroführerschein kann auch in einem anderen EU Mitgliedsstaat entzogen werden.
Mopedführerschein ab 15 Jahre.
Neuregelungen für den Führerschein 2013.
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Ab 2013 Änderung der Fahrerlaubnisverordnung Klasse A1, die sich an der 3. EG-Führerscheinrichtlinie orientiert.
Das Wechselkennzeichen kommt Mitte 2012.
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Welchen Führerschein braucht man für welche Klasse?
Führerscheinklassen in Deutschland in Tabellenform als PDF

Die Liste mit den Führerscheinklassen für Motorrad, Auto, Traktor, LKW, Bus und Anhänger mit Hinweis auf Beschränkungen, Auflagen, Gültigkeitsdauer und Personenbeförderung steht Ihnen kostenlos zum Download bzw. Ausdrucken als PDF zur Verfügung.

Tabelle der Führerscheinklassen - PDF Ausdruck


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