Autorecht und Reiserecht 2016 - Das ändert sich
Auto- und Reiserecht 2016
 

Autorecht und Reiserecht 2016 - Das ändert sich


Zahlreiche Neuerungen für alle Motorrad-, Lkw- und Autofahrer in 2016. Im Überblick finden Sie die Änderungen im Autorecht und Reiserecht.
Auch 2016 gibt es wieder wichtige Neuerungen, beispielsweise die ABS Pflicht, das geplante Carsharing-Gesetz oder das Pilotprojekt Geschwindigkeitsüberwachung.

Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen für Auto-, Motorrad- und LKW-Fahrer auf einen Blick:

Änderungen im Autorecht 2016 für Fahrzeughalter und Autofahrer:
  • Ab 2016 nimmt der Euro-NCAP-Crashtest auch die Fußgängererkennung in das Bewertungssystem auf.
  • Ab 01. Januar 2016 profitieren Fahrzeughalter von Neuwagen mit reinem Elektroantrieb oder von Brennstoffzellen-Autos nur noch von einer 5-jährigen Steuerbefreiung.
  • Ab 01. Januar 2016 verlängert sich der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein um zwei Unterrichtseinheiten.
  • Ab 01. Januar 2016 gelten bei den Autoversicherern die neuen Regional- und Typklassen.
  • Im Januar 2016 startet im Bundesland Niedersachsen die Tempoüberwachung durch Section Control. Hierbei sollen beim Pilotprojekt an der Bundesstraße 6 zwischen Laatzen und Gleidingen Geschwindigkeitsübertretungen von Anfang an geahndet werden. Mit Section Control wird das Tempo nicht wie bei einer Radarkontrolle nur an einem Punkt gemessen, sondern über einen längeren Abschnitt.
  • Zum 01. Februar 2016 erfolgt die Einführung der Umweltzone in Aachen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung in den Geltungsbereich der Umweltzone einfahren bzw. parken.
  • Für das Jahr 2016 ist ein Carsharing-Gesetz geplant, welches die Carsharing-Autos von Parkgebühren befreien soll.
  • Für 2016 ist eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geplant. Diese Änderung gibt den Händlern die Möglichkeit, mit noch nicht zugelassen Autos und roten Kennzeichen kurze Fahrten beispielsweise zum Tanken, zu unternehmen.

Neues im Verkehrsrecht 2016 für Motorradfahrer:
  • Ab Januar 2016 tritt für alle neu entwickelten Motorräder mit einem Hubraum über 125 Kubikzentimeter die ABS Pflicht in Kraft, ab 2017 für alle Motorräder mit Neuzulassung.
  • Motorräder, die ab dem 01. Januar 2016 eine Typgenehmigung bekommen, müssen die Euro-4-Norm Vorschrift erfüllen. Ab 2020 gilt die Abgasvorschrift der Euro-5-Norm.

Neues im Verkehrsrecht 2016 für LKW-Fahrer:
  • Ab dem 02. März 2016 gilt die neue Fahrtenschreiberverordnung (VO (EU) Nr. 165/2014). Sie ist bereits in Teilen im Frühjahr 2015 eingeführt worden und gilt im Ganzen nun ab März 2016.

Neues im Reiserecht 2016:
  • Deutschland
    Die Deutsche Bahn bekommt ab September 2016 auf der Fernstrecke neue Konkurrenz durch den Hamburg-Köln-Express (HKX).
  • Belgien
    Belgien führt ab 01. April 2016 die Maut für LKW über 3,5 Tonnen ein.
  • Kanada
    Ab dem 01. März 2016 ist die Kanada Einreise für nicht visumspflichtige Einreisende nur noch mit elektronischer Einreiseerlaubnis (eTA) möglich. Der Authorisierungsprozess ähnelt dem Verfahren in Australien und den USA .
  • Schweiz
    Ab 2016 hat die Schweizer Autobahnvignette die Farbe Rosa und kostet weiterhin 40 Schweizer Franken (ca. 38,50 Euro).




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