Kurze Erklärung der Führerscheinklassen
 

Führerscheinklassen 2024 - kurz und knapp


Es gibt insgesamt 16 Führerscheinklassen. Hier finden Sie einen Überblick der EU Führerscheinklassen A bis T verständlich und leicht erklärt, denn oftmals sind die Erläuterungen nicht einfach zu verstehen.

Voraussetzungen für die Führerscheinklassen
Mit welcher Führerscheinklasse welches Fahrzeug gefahren werden darf, ist in Paragraf 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, aufgelistet.

Welche EU Führerscheinklassen gibt es?
Es gibt die Führerscheinklassen für Pkw: B, BF17, BE und B96.
Es gibt die Führerscheinklassen für Krafträder: A, AM, A1 und A2.
Es gibt die Führerscheinklassen für Lkw: C, CE, C1 und C1E.
Es gibt die Führerschein-Sonderklassen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen: T und L.

Was sind EG-Fahrzeugklassen?
Als Fahrzeugklasse bezeichnet man eine abgegrenzte Gruppe von Automodellen, die sich in Größe, Form und Preis voneinander unterscheiden. Fahrzeugklassen bestimmen den Zweck von Kfz sowie die Aufbauart und sind deshalb vor allem für Fahrzeughersteller von Bedeutung.

Wissenswertes rund um die Führerscheinklassen
2024 soll von der Europäischen Union eine neue Führerscheinrichtlinie verabschiedet werden. Die EU hat bereits einen Entwurf zur Führerschein-Novelle vorgelegt. Die finale Fassung wird jedoch nicht vor 2024 erwartet. Der Entwurf zur Führerschein-Novelle sieht unter anderem die Einführung eines Auto-Stufenführerscheins mit den Fahrerlaubnisklassen B für leichtere und B+ für schwerere Fahrzeuge vor.

Was haben die Fahrzeugklassen mit dem Führerschein zu tun?
Je nach Aufbauart und Zweck eines Kraftfahrzeugs benötigen die EU Fahrzeugklassen eine andere Fahrerlaubnisklasse.

Führerscheinklassen im Überblick
Wir erhalten zunehmend Nachfragen zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen, da die Beschreibungen im Netz oftmals sehr kompliziert und nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb haben wir die wichtigsten EU Führerscheinklassen (PKW, Motorrad, Mofa, forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen) so einfach wie möglich erläutert und wir hoffen, für Sie auch leicht verständlich erklärt.
Was darf man womit fahren?
In Deutschland gibt es für jedes Fahrzeug den passenden Führerschein. Die nationalen Klassen von eins bis fünf wurden mit dem EU-Führerschein durch 16 EU-weite Klassen von A bis T ersetzt.
Was bedeuten die Führerschein-Kürzel?
Hier finden Sie die Erklärungen zu den nachfolgend genannten Fahrerlaubnisklassen:

PKW - Führerscheinklassen B, BE, B96, BF17
Hierunter fallen prinzipiell nur zwei Führerscheinklassen, nämlich die Klasse B und Klasse BE:
Diese Klassen sind unterteilt in B96 (B mit der Schlüsselzahl 96) und der vorgezogene Führerschein für Fahranfänger BF17.
  • Mit der Führerscheinklasse B
    dürfen Sie Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 Kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind, fahren.
    Mindestalter 18 Jahre.
  • Führerschein BE:
    Mit dem Führerschein der Klasse BE dürfen Sie einen Anhänger (z. B. Camping-Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg fahren. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten. Das Gesamtgewicht des Gespanns (Auto und Anhänger) liegt bei mehr als 3,5 t liegt, jedoch maximal bei 7 t.
    Mindestalter 18 Jahre bzw. BF ab 17 Jahre.
  • Führerschein B mit Schlüsselzahl 96:
    Bei der Fahrerlaubnisklasse B96 spricht man von einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhänger. Mit dem Zusatz B96 dürfen Sie eine Zuglast eines Anhängers von mehr als 750 kg, solange die Gesamtmasse des Fahrzeugs nicht 4.250 kg überschreitet, fahren.
    Der B96-Führerschein stellt eigentlich keine eigene Fahrerlaubnisklasse dar und kann unter bestimmten Bedingungen bereits mit 17 Jahren gemacht werden.
    Mindestalter 18 Jahre.
  • Führerschein BF 17:
    Der Führerschein der Klasse B kann bereits ab 17 Jahren gemacht werden. Das "Begleitete Fahren" setzt voraus, dass der Fahrer von einer volljährigen Person mit einem gültigen Führerschein begleitet wird.

Motorrad - Fahrerlaubnisklasse AM, A, A1 und A2
Hierunter fallen der sogenannte Roller-Führerschein AM bis zum unbeschränkten Motorradführerschein der Klasse A:
Die Klassen sind unterteilt im kleinsten erhältlichen Führerschein AM, dem nächst höheren A1-Führerschein und den Klassen A2 und A.
  • Mit der Führerscheinklasse AM
    dürfen Sie Roller, Mopeds, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und bis maximal 50 ccm fahren. Für den Roller-Führerschein benötigen Sie keine Sonderfahrten.
    Mindestalter 16 Jahre.
  • Mit der Klasse A1
    dürfen Sie Zweiräder mit mehr als 50 ccm, jedoch maximal 125 ccm mit einer Maximal-Leistung von 11 kW (15 PS) fahren.
    Mindestalter 16 Jahre.
    Mindestalter 15 Jahre (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, Fahrerlaubnis-Verordnung § 10 Mindestalter): Seit Juli 2021 ist das entsprechende Gesetz in Kraft. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage, dass nur Fahrten im Inland gemacht werden dürfen. Die Auflage entfällt, wenn der Führerscheininhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  • Beim A2 Führerschein
    brauchen Sie beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 nur eine praktische Prüfung abzulegen. Sie dürfen mit der Führerscheinklasse A2 Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm mit einer Maximal-Leistung von 35 kW (48 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren.
    Mindestalter 18 Jahre.
  • Mit der Klasse A
    dürfen Sie schwere Krafträder mit mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren.
    Ein Direkteinstig ist beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2 oder ab 24 Jahre möglich.
    Mindestalter 20 Jahre - bei 2 Jahren Vorbesitz der Führerscheinklasse A 2
    Mindestalter 24 Jahre - bei Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

Mofa, landwirtschaftliche Zugmaschinen - Deutsche Sonderklasse L,T und Mofa-Prüfbescheinigung
  • Mit der Mofa-Prüfbescheinigung
    dürfen Sie Mofa oder gedrosselte Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren.
    Mindestalter 15 Jahre.
  • Mit der Klasse T
    dürfen Sie forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h bis 60 km/h fahren.
    Mindestalter 16 Jahre bis 40 km/h, 18 Jahre bis 60 km/h.
  • Mit der Klasse L
    dürfen Sie forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h bis 32 km/h fahren.
    Mindestalter 16 Jahre.

Einen ausführlichen Überblick über alle Fahrerlaubnisklassen - auch LKW- und Bus-Klassen - finden Sie hier:

Führerscheinklassen Befristung, Besitzdauer, Beschränkungen

Führerscheinklassen Download als PDF-Tabelle

Spar-Tipps rund um Führerscheinkosten, Finanzierung und Versicherung:

Wissenswertes zur Führerscheinprüfung

Günstige Kfz Versicherungen für Neu-, Zweit- oder Gebrauchtwagen

Kostenloser Autokreditrechner mit den jeweiligen Effektivzins-Angabe

Wir finden, die Sonderklassen, die es neben den vielen allgemein gültigen Führerscheinklassen gibt, etwas verwirrend. Früher waren es lediglich 5 Fahrerlaubnisklassen. Da die Klassen seit 2013 in der Europäischen Union standardisiert wurden, gibt es aktuell 8 Klassen mit 8 Unterklassen. Unserer Meinung nach, hätte man diese Klassen sicherlich auch vereinheitlichen können. Es wäre schön, wenn die Unterklassen und Gruppierungen zusammengelegt werden könnten, um die Vielzahl der unterschiedlichen Führerscheinklassen für Fahranfänger und Fahrer überschaubarer zu gestalten.
Denken Sie auch an Ihren Führerscheinumtausch. Bis zum 19. Januar 2033 sind nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, musste seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Wer zwischen 1959 bis 1964 geboren ist bis 19. Januar 2023. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihren alten Papierführerschein bis 19. Januar 2024 umtauschen, die Jahrgänge 1971 und jünger sind im Jahr 2025 dran. Noch bis 2033 Zeit haben alle vor 1953 Geborene. Wer den Umtauschtermin versäumt und keinen neuen EU-Führerschein bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen kann, riskiert ein Bußgeld. Alle neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre lang gültig und müssen danach erneuert werden.


Hier finden Sie Aktuelles und Interessantes rund um das Thema Führerscheinklassen:
Als Fahranfänger in Urlaub fahren - Beim Thema Probezeit ist gerade vor den Urlaubswochen ein Blick über Deutschlands Grenzen hinaus interessant. In manchen Ländern gelten spezielle Tempolimits, die auch Führerscheinneulinge aus Deutschland beachten müssen.

Was bedeutet „B196-Berechtigung“? - Seit Anfang 2020 besteht für Inhaber der Führerscheinklasse B die Möglichkeit, über das Absolvieren einer praktischen und theoretischen Schulung die Berechtigung zum Führen eines Leichtkraftrades mit nicht mehr als 11 kW Leistung und 125 ccm Hubraum bzw. E-Antrieb zu erwerben. Diese Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert, weshalb sie nachfolgend kurz als „B196“ bezeichnet wird.

Führerscheinumtausch und Mitnahme von Gesichtsmasken in Fahrzeugen - Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen alten Papierführerschein besitzt, muss das Führerscheindokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen und wer 1965 bis 1970 geboren ist, muss den Führerschein bis zum 19. Januar 2024 tauschen. Bereits seit Februar 2022 gehören medizinische Gesichtsmasken ins Erste-Hilfe-Set. Bis Ende Januar 2023 gilt eine Übergangsfrist in der Auto-, Lastkraftwagen- und Busfahrer den alten Kfz-Verbandskasten um zwei medizinische Masken nachrüsten können.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Neue Fragen für Fahrschüler - Zum Stichtag dem 01. Oktober 2022 ändert sich die Zusammenstellung des Fragenkatalogs. Insgesamt geht es um über 50 neue oder überarbeitete Fragen für die Theorieprüfung, auch Video- und Bildfragen sowie inhaltliche Anpassungen gehören dazu. Betroffen sind die Führerscheinklassen C, D, T, L, B, AM, A und Mofa.
Verkehrsregeln im Ausland - In einigen europäischen Ländern gelten für Führerschein-Neulinge verschärfte Vorschriften. In Frankreich und Italien müssen Fahranfänger unabhängig vom Alter in den ersten 3 Jahren nach dem Erwerb des Führerscheins mit gedrosselter Geschwindigkeit unterwegs sein.
Führerschein Gültigkeitsdauer - Nach Vorgaben der EU müssen bis zum 19. Januar 2033 alle alten PKW-Führerscheine umgetauscht werden. Damit will die Europäischen Union eine europaweite Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit der Führerscheindokumente erreichen. Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz.
Schlüsselzahl B196 im Pkw Führerschein - Autofahrerinnen und Autofahrer können mit dem B196-Schein relativ einfach den Sprung in den Sattel eines 125er Rollers oder Motorrades schaffen. Wer mindestens 25 Jahre alt ist, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzt und eine praktische und theoretische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (4 x 90 Minuten Theorie, 5 x 90 Minuten Praxis) absolviert hat, kann Leichtkrafträder (bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum) der Führerscheinklasse A1 fahren. Jedoch erst nachdem im Führerschein die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 als sogenannter B196-Schein eingetragen wurde.
Fahrschulprüfung 2021 – Bundesweit gilt seit Anfang 2021 die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung", kurz OPFEP. Im Wesentlichen steckt ein Fahraufgabenkatalog und ein elektronisches Prüfprotokoll dahinter, mit dem der Fahrprüfer in einer speziell entwickelten Software auf dem Tablet alle Aufgaben dokumentiert und bewertet. Der Prüfling erhält eine Einschätzung seiner Fähigkeiten am Steuer. Das neue Verfahren gilt für alle Führerscheinklassen.
Neuerungen für Motorradfahrer 2021 – Alle neu zugelassenen Motorräder und Mopeds, die in der der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und Europäischen Union (EU) verkauft werden, müssen ab 01. Januar 2021 die neue Euro-5-Norm erfüllen. Ferner sollen ab 2021 in der Schweiz neue Führerscheinregelungen in Kraft treten. Zum einen können 16-Jährige dann 125er nach den neuesten Standards fahren. Eine weitere Änderung hinsichtlich den Motorrad-Führerscheinklassen in der Schweiz, es wird ab Januar 2021 kein Direkteinstieg in die Kategorie A ab 25 Jahren mehr möglich sein.
Führerscheinprüfung auf Automatik-PKW - Ab 2020 soll ein zusätzliches Fahrtraining mit einem Auto mit manueller Schaltung ausreichen, um nach erfolgreichem Bestehen des Automatik-Führerscheins auch einen Schaltwagen fahren zu dürfen.
Führerscheinausbildung Ablauf - Bislang dürfen Autofahrer ein Leichtkraftrad fahren, wenn sie ihren Pkw-Führerschein der alten Klasse 3 vor 1980 gemacht haben. Das Bundesverkehrsministeriums plant, die Anforderung an die Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse A1 (Leichtkrafträder) zu senken.
Neuerungen für LKW-, Auto-, Motorradfahrer - 2019 gibt es wichtige Neuerungen im Straßenverkehr. Zahlreiche Änderungen betreffen vor allem Fahrzeughalter und Fahrer von Lastkraftwagen, Elektro- und Dieselautos.
Kfz Regionalklassen 2019 – Jedes Jahr berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Schadenbilanzen der circa 400 Zulassungsbezirke in Deutschland. Insbesondere in Großstädten sowie in Teilen Bayerns gelten hohe Regionalklassen.
Hängerführerschein BE – Bootsbesitzer müssen eine Menge beachten. Wenn Sie dieses Jahr oder erst 2019 mit dem Bootanhänger unterwegs sind, sollten Sie auf die ausreichende Anhängelast des Zugwagens und auf die ausreichende Fahrerlaubnis achten. Die Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 96 endet bei 4,25 t für die zulässige Gesamtmasse des Gespanns.
LKW-, Motorrad- und Autofahrer 2018 - Es gibt auch 2018 wieder einige wichtige Änderungen für Fahrzeughalter und Fahrer, wie beispielsweise höhere Kfz-Steuern, neue Umweltzonen, LKW-Maut auf Nebenstrecken, Schadstoffklasse Euro 4, Endrohrmessung bei der Hauptuntersuchung und vieles mehr.
Führerscheinklassen 2017 - Der Kleintransporter Piaggio Ape 50 darf seit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung mit einem gültigen "Mofaführerschein" gefahren werden. Den Kleinlaster gibt es ab Werk als Cross Country, Pritsche und Kasten in der auf 25 km/h gedrosselten Version.