Mit dieser Mitteilung benachrichtigen Sie Ihre Zulassungsstelle über den Verkauf eines Kraftfahrzeugs. Mit Eingang der Mitteilung an die Zulassungsstelle endet Ihre Kfz-Steuerpflicht und geht auf den Käufer über.
Nach den Versicherungsbestimmungen tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers bei Kauf des Fahrzeuges ein. Verursacht der Käufer vor Umschreibung einen Unfall, so haftet zwar die bestehende Haftpflichtversicherung, der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers wird hiervon nicht berührt. Daher ist die schriftliche Erfassung der Uhrzeit der Übergabe wichtig.