Parken
 

Bußgelder für falsches Parken und Halten


Falschparken kann teuer werden. In unserem Bußgeldkatalog finden Sie die wichtigsten Bussgelder für Falschparker.

Verwarnungsgelder für falsches Halten und Parken
    Verwarnungsgeld  
    Grundtatbestand     mit Behinderung  
Unzulässig gehalten in den Fällen zu 1) 10 10
• in "zweiter Reihe" 15 20
Unzulässig geparkt in den Fällen zu 1) oder auf Geh- und Radwegen 15 25
• länger als 1 Stunde 25 35
Unzulässig geparkt in den Fällen zu 2) 10 15
• länger als 3 Stunden 20 30
An abgelaufener Parkuhr , ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder mit Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt    
• bis zu 30 Minuten 5 -
• bis zu 1 Stunde 10 -
• bis zu 2 Stunden 15 -
• bis zu 3 Stunden 20 -
• länger als 3 Stunden 25 -


Vor oder in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt 35 -
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35 -
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten 20 30
• geparkt 25 35
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10 -
Zu beachten: Wer sein Fahrzeug verlässt oder wer länger als 3 Minuten hält, der parkt.
1. soweit es verboten ist durch die Zeichen Halteverbot, Parkverbot an engen und an unübersichtlichen Stellen; im Bereich von scharfen Kurven; auf Beschleunigungs- und auf Verzögerungsstreifen; auf Fußgängerüberwegen sowie bis 5 Meter davor; auf Bahnübergängen; bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen und den Zeichen Andreaskreuz, Vorfahrtachen, Stoppschild , wenn diese dadurch verdeckt werden
2. soweit es verboten ist durch die Zeichen Vorfahrtachtenschild (außerhalb von Ortschaften); vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten; wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert; vor Grundstücksein- und ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber; vor Bordsteinabsenkungen; bis zu je 15 Meter vor und hinter Zeichen Bushaltestellen ; vor und hinter dem Andreaskreuz und an Ortsschildern innerorts bis zu je 5 Meter, außerorts bis zu je 50 Meter
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr






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