Profiltiefe
 

Reifenprofil, Profiltiefe und Mindestprofil

Die richtige Profiltiefe. Hier finden Sie alle Informationen zum Mindestprofil, Bremsweg Berechnung bei abgefahrenem Reifenprofil, Faustformel und die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Profiltiefe.

Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Profiltiefe:
Ab einer Profiltiefe von 1,6 Millimeter ist eine Umbereifung gesetzlich vorgeschrieben.
Die gesetzliche Profiltiefe von 1,6 Millimeter ist erreicht, wenn das Reifenprofil bis zu den Indikatoren abgefahren ist.
Deshalb: Kontrollieren Sie alle 4 Wochen die Profiltiefe Ihrer Autoreifen! Sie können Ihre Profiltiefe mit Hilfe eines Profiltiefen-Prüfers vornehmen, den man in jeder guten Fachwerkstatt oder beim Fachhändler erhalten kann.

Gefahren bei Erreichen der Mindestprofiltiefe:
Reifenexperten raten die Autoreifen bereits vor dem Erreichen der Mindestprofiltiefe zu ersetzen. Eine zu geringe Profiltiefe kann folgendes verursachen, zum einen die Verlängerung des Bremsweges und zum anderen steigt die Gefahr von Aquaplaning erheblich.

Bremsweg Faustformel:
Bremsweg = Geschwindigkeit : 10 x Geschwindigkeit : 10
Reaktionsweg = Geschwindigkeit : 10 x 3
Anhalteweg = Geschwindigkeit : 10 x Geschwindigkeit : 10 : 2

Bremsweg Berechnung bei abgefahrenem Reifenprofil:
Bei Winterreifen empfehlen die Experten eine Sicherheitsprofiltiefe von mindestens 4 Millimeter.
Hier zwei Beispiele
Geschwindigkeit 100 km/h - Bremsen auf nasser Fahrbahn
Bei einem Profil von 8 Millimeter = 26,2 Meter Bremsweg
Bei einem Profil von 4 Millimeter = 71,6 Meter Bremsweg
Bei einem Profil von 2 Millimeter = 76,3 Meter Bremsweg

Geschwindigkeit 50 km/h - Bremsen auf Schnee
Bei einem Profil von 8 Millimeter = 26,2 Meter Bremsweg
Bei einem Profil von 4 Millimeter = 32,4 Meter Bremsweg
Bei einem Profil von 2 Millimeter = 37,6 Meter Bremsweg

Tests von Reifenexperten haben ergeben, dass sich auf nasser Fahrbahn bei einer Blockierbremsung der Bremsweg mit Autoreifen mit einer Profiltiefe von 8 Millimeter im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Profiltiefe von 1,6 Millimeter nahezu halbiert.
Sommerreifen sollten ab 2 Millimeter Profiltiefe,
Winterreifen ab 4 Millimetern (zumindest für den Wintereinsatz) erneuert werden.
Ist der Reifen unter der gesetzlichen Mindestprofiltiefe abgefahren, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, unter Umständen verlieren Sie bei einem Unfall sogar Ihren Versicherungsschutz.

Unsere Empfehlung:
Erneuern Sie Ihre Winterreifen, unabhängig vom Alter, unter vier Millimeter und Sommerreifen unter zwei Millimeter Restprofil.
Alle Angaben ohne Gewähr





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